Baulohnabrechnung einfach erklärt I Baulöhne abrechnen

Inhaltsverzeichnis

Baulohn und Baulohnabrechnung – unser Service für Ihr Unternehmen

Die Aufgabe, Lohn oder Gehalt für Arbeitnehmer abzurechnen, übernimmt in den meisten Unternehmen die interne Lohnbuchhaltung. Manchmal entscheiden sich Betriebe aber aufgrund von nicht vorhandenem Fachpersonal, den Teil der Lohn- und Gehaltsabrechnung auszulagern und an ein auf Lohnabrechnung spezialisiertes Unternehmen abzugeben. Falls Sie als Unternehmen aus dem Baugewerbe einen kompetenten Partner für Ihre Baulohnabrechnung suchen, stellen wir Ihnen gerne unsere professionelle, persönliche und kostenoptimierte Kompetenz zur Verfügung.

Welche Unternehmen unterliegen den Vorgaben zur Baulohnabrechnung?

Die sogenannten Baulohnregelungengelten prinzipiell für alle Unternehmen, die als SOKA-pflichtig eingestuft werden. Sie gehören zu diesen Unternehmen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, die für geleistete Tätigkeiten Baulohn erhalten. Hier ist nochmals zwischen Hauptbaugewerbe und Nebenbaugewerbe zu unterschieden. Im Hauptbaugewerbe ist Ihr Unternehmen angesiedelt, wenn Ihre Arbeitskräfte eine der folgenden Tätigkeiten ausführen:

  • Erstellung von gewerblichen Bauten
  • Erbringung von Bauleistungen, durch welche ein Bauwerk errichtet, instandgesetzt, instandgehalten, baulich verändert oder beseitigt wird
  • Durchführung von Eisenschutzarbeiten
  • Erbringung technischer Isolier- oder Dämmarbeiten

Neben dem Hauptbaugewerbe gibt es noch das Nebenbaugewerbe, das ebenfalls in den Bereich der Baulohnabrechnungen gehört. Vom statistischen Bundesamt wird zwar keine eigene Zuordnung von Tätigkeiten zum Baunebengewerbe vorgegeben, zu den Baunebengewerben werden aber meist die folgenden Aufgaben gerechnet:

  • Bauinstallationen
  • Sonstiger Ausbau mit folgenden Gewerken:
    • Anbringen von Stuck, Gipserei oder Verputzerei
    • Bautischlerei oder Bauschlosserei
    • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegen, Tapezieren
    • Malerarbeiten sowie Glasertätigkeiten
    • weitere Spezial-Bautätigkeiten (z. B. Dachdecken, Zimmerarbeiten, Gerüstbau)

Sie sind dabei nicht nur als deutsches Unternehmen SOKA-pflichtig und unterliegen den Baulohnregelungen, sondern auch als ausländisches Unternehmen, sobald Sie Arbeiter zur Ausführung der genannten Arbeiten in die Bundesrepublik schicken. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen im Bereich Baulohnabrechnung an. Welche Unternehmen dies im Einzelnen sind, ist dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) zu entnehmen.

Diese Institutionen sind bei Baulohnabrechnungen zu berücksichtigen

Aufgrund unserer Jahrelangen Erfahrung im Bereich Lohnabrechnung wissen wir, dass auch bei der Abrechnung von Baulohn verschiedene Zusatzversorgungen berücksichtigt werden müssen. Diese treten in Form von unterschiedlichen Zusatz- oder Versorgungskassen in Erscheinung. Zur SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) gehören beispielsweise folgende Institutionen:

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
  • Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (UK/ZVK) für das Maler und Lackierergewerbe 
  • Sozialkassen Dachdeckerhandwerk 
  • Sozialkasse Gerüstbaugewerbe 
  • Sozialkasse Berliner Baugewerbe 
  • Zusatzversorgungskasse Baugewerbe (ZVK)
  • Gemeinnützige Urlaubskasse Bayrisches Baugewerbe e.V.
  • Zusatzversorgungskasse Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (WaG)
  • Zusatzversorgungskasse Gerüstbaugewerbe (VVaG) 
  • Zusatzversorgungskasse Steine- und Erden-Industrie und Betonsteinhandwerk (VVaG)
  • Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) fungiert als Dachverband der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) sowie der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die SOKA-BAU ist nicht gewinnorientiert. Erbrachte Beiträge werden daher wieder an die Baubranche ausgeschüttet.

Im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie ermitteln wir auf Basis unserer Fachkenntnisse in den Bereichen Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht die jeweils anfallenden Beitragshöhen und führen diese an die zuständigen Versorgungs- oder Zusatzkassen ab. Gerade die Abrechnung von Baulohn gilt als sehr komplex, weshalb unser Team durch Weiterbildungen ständig auf dem neusten Wissensstand ist.

Baulohn abrechnen – diese Besonderheiten sind zu beachten

Die Besonderheiten der Baulohnabrechnung wurden hauptsächlich eingeführt, um die im Baugewerbe Beschäftigten abzusichern. Die wichtigsten Aufgaben der hier genannten Kassen decken vor allem die Bereiche der Zusatzversorgung sowie der tariflichen Zusatzrente ab. Die SOKA-Bau ist außerdem für den Urlaubsausgleich zuständig, der von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse bearbeitet wird. Urlaubsausgleich ist vor allem bei Gewerben von Bedeutung, die vom Wetter abhängig sind.

Arbeiten im Bausektor können häufig witterungsbedingt nicht störungsfrei durchgeführt werden. So ruhen beispielsweise im Winter die allermeisten Arbeiten auf den Baustellen. Auch das Thema Schwarzarbeit spielt leider allzu oft eine Rolle im Baugewerbe. Diese Gründe haben dazu geführt, dass der Gesetzgeber bestimmte Besonderheiten bei der Abrechnung von Baulohn verankert hat.

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Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) ist eine der Besonderheiten, um die wir uns in Ihrem Auftrag kümmern. Als Saison-Kurzarbeitergeld wurde früher das sogenannte Schlechtwettergeld geführt. Mit ihm sollten Arbeitnehmer abgesichert werden, wenn es zu saisonalen Arbeitsausfällen kam, hauptsächlich in der Schlechtwetterzeit. Das Saison-Kurzarbeitergeld sorgt dafür, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht durch eine wetterbedingte Kündigung ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Finanzierung für das Saison KUG erfolgt mithilfe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Als Schlechtwetterzeit ist der Zeitraum zwischen Dezember und Ende März festgelegt. Einzig im Bereich Gerüstbau gilt die Zeit zwischen November und 31. März als Schlechtwetterzeit. Wir berücksichtigen bei der Baulohnabrechnung zunächst vorhandenes Arbeitszeitguthaben und nutzen es zur Überbrückung des Arbeitsausfalls. Existiert kein solches Arbeitszeitkonto, steht der Arbeitskraft Kurzarbeitergeld ab der ersten ausgefallenen Arbeitsstunde zu. Um die korrekte Leistung berechnen zu können, müssen Sie uns frühzeitig über eventuelle Kündigungen bzw. Vertragsauflösungen informieren. Das Saison-KUG wird nämlich nur gewährt, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegt. 

Für das Saison-Kurzarbeitergeld wurden bestimmte Höhen festgelegt. Arbeiter mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des weggefallenen Nettolohns, alle anderen erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns. Während des Bezugs von S-KUG entfällt übrigens die Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben. 

Saison- bzw. witterungsbedingte Entlassungen sollen beispielsweise durch ein Arbeitszeitkonto verhindert werden. Unter einem solchen Arbeitszeitkonten verstehen Lohnabrechnungsexperten ein Konto, auf dem Arbeitnehmer erbrachte Überstunden aus den warmen Monaten sammeln können. Das so entstandene Guthaben können Sie im Winter verbrauchen und müssen nicht gekündigt werden. Wir übernehmen für Sie als Arbeitgeber die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten auf dem Arbeitszeitkonto.

Zu den Besonderheiten gehört etwa die Sofortmeldung an die DRV (Deutsche Rentenversicherung). Diese Sofortmeldung wurde eingeführt, um ein effizientes Werkzeug zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung zu schaffen. Die Sofortmeldung soll verhindern, dass der Unternehmer Schwarzarbeiter erst am Tag einer Überprüfung meldet. Dies würde den Anschein erwecken, die Anstellung sei legal. Neben der Pflicht zur Sofortmeldung wurde vom Gesetzgeber bestimmt, dass jeder Arbeitnehmer folgende Dokumente während der Arbeit dabeihaben muss:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Passersatz
  • Ausweisersatz

Die Sofortmeldung muss direkt und in digitaler Form an die Datenstelle der zuständigen Rentenversicherung (DSRV) erfolgen. Sie ist zudem in einem ganz bestimmten Format zu erstellen, wofür es spezielle Software gibt. Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Sofortmeldungen für Sie. 

Zwar wird auch im Bereich Baulohn die klassische Lohnabrechnung durchgeführt, Stundenlöhne berechnet, Gehälter ermittelt, SV-Beiträge und Lohnsteuer abgeführt. Darüber hinaus kommen aber spezielle Regelungen zur Anwendung. Sie sind, abhängig von der Branche unterschiedlich gestaltet. Zudem gibt es eigene Bestimmungen für die Winterzeit, etwa:

  • Mehraufwands-Wintergeld
  • Zuschuss-Wintergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld (kurz S-KUG)

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Unsere Dienstleistungen für Sie beim Baulohn abrechnen

Wir führen für Sie sämtliche Berechnungen durch und können den in Ihrem Unternehmen anfallenden Baulohn abrechnen. Natürlich können Sie die Baulohnabrechnung online vornehmen lassen, allerdings haben Sie in diesem Fall keine Garantie, dass wirklich sämtliche notwendigen Schritte korrekt ausgeführt werden. Wir bieten Ihnen im Bereich Baulohnabrechnungen eine umfassende Dienstleistung, die sich zusammensetzt aus:

  • Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung (Erfassung von Stamm- und variablen Lohndaten, Baulohnabrechnung)
  • Meldung bei ZVK und ULAK
  • Errechnung von Wintergeld und Winterausfallgeld (Urlaubsmeldungen sowie Antragsstellung bei der Bundesagentur für Arbeit)
  • Meldung bei Krankenkassen, Bank und Finanzamt (Sozialversicherungsmeldungen, Sofortmeldungen, Erstellung von Beitragsnachweisen, Meldung bei der Berufsgenossenschaft, Anmeldung der Lohnsteuer und Lohnsteuerbescheinigung über ELSTER, Übernahme und Nachweis des Zahlungsverkehrs)
  • Übermittlung der Lohnsteuerdaten zum Jahresende
  • Erstellung von Belegen und Auswertungen (Rechnungen, Lohnjournal, Übersicht der Lohnarten, Auflistung Sozialkassenbeiträge, Arbeitszeitkonten, Urlaubsübersicht)
  • Archivierung alle relevanten Daten
  • Bereitstellung der Daten für Betriebsprüfungen gemäß GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)

Als erfahrenes Lohnbüro bieten wir Ihnen im Rahmen der Baulohnabrechnung neben den eben genannten Dienstleistungen auch umfangreiche Tätigkeiten im Bereich der klassischen Lohnabrechnung. In der von uns durchgeführten Gesamt-Baulohnabrechnung sind also folgende Leistungen enthalten:

  • Erfassen und Verwalten von Personaldaten
  • Erstellung und Pflege von Buchungslisten
  • Abrechnungen brutto & netto
  • Beitragsnachweise & Beitragsabrechnungen (Krankenkassenlisten)
  • Anmeldung und Bescheinigung zur Lohnsteuer
  • Führen von Lohnkonto & Lohnjournal
  • Erstellung einer Chefübersicht zu den Personalkosten
  • Anfertigung einer Berufsgenossenschaftsliste & (gemeldete Jahreswerte)
  • Ermittlung der Werte zu Kostenträgern & Kostenstellen
  • Erstellung von Primanota (zur Buchung vorbereitete Belegsammlungen)
  • Anfertigung von Änderungsprotokollen (bezogen auf den Vormonat)
  • Ermittlung der Lohnartenwerte
  • Ausstellung einer Hilfsliste für KK (Krankenkassen)
  • Ermittlung von Kurzarbeit für BfA & Krankenkasse
  • Erstellen von Protokollen (z. B. zur Nettolohnliste)
  • Anfertigung einer Liste der Zahlungen
  • Erstellen von Protokollen zu Betriebsdatenpflege & DEÜV
  • Anfertigung einer ELStAM-Historie
  • Durchführung der SV-Meldung/Sofortmeldung
  • Sammeln der Belege zu Überweisungen

Wir bieten Ihnen aber noch weitergehende Zusatzleistungen an, beispielsweise einen Druck- und Versandservice (drucken, kuvertieren, adressieren und versenden), den wir für Sie bei der Post beauftragen können. So erhalten Ihre Mitarbeiter ohne Ihr Zutun pünktlich ihre Baulohnabrechnungen. Darüber hinaus können Sie unseren Service namens Bank Online nutzen. Das bedeutet, dass wir sogenannte Zahlungsvorschlagslisten an ihre Hausbank übermitteln, auf deren Basis die Zahlungen ausgelöst werden, wenn Sie sie freigeben. Für diese Dienstleistung nutzen wir die Agenda-Software. Um die Sicherheit bei diesem Vorgang zu gewährleisten, ist Ihre persönliche Identifikation notwendig. Ein weiterer, zusätzlicher Service ist unsere Unterstützung im Bereich Personalmanagement. Hier übernehmen wir für Sie z. B. die Erstellung von Arbeitszeugnissen und Arbeitsverträgen, legen eine digitale Personalakte für jeden Mitarbeiter an, sorgen für die Erstellung elektronischer Entgeltbescheinigungen und stellen bei Bedarf Anträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

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Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Baulohnabrechnung

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass jedes Unternehmen eine ganz eigene Geschichte hat, wenn es um Lohnabrechnungen geht. Es gibt Unternehmer, die sich aus Kostengründen selbst um die Lohnabrechnung kümmern. Gründer müssen sich zum ersten Mal mit diesem Thema befassen, weisen verständlicherweise Wissenslücken in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht auf und setzen sich dadurch dem Risiko aus, eventuell Fehler zu machen, die sie später in große finanzielle Bedrängnis bringen können. Viele Unternehmen überlassen die Baulohnabrechnung Ihrem Steuerberater. Dieses Thema zählt allerdings nicht zu den sogenannten Kernkompetenzen eines Steuerexperten. Auch hier können zum Teil verhängnisvolle Fehler mit weitreichenden Folgen für das Unternehmen geschehen. Beispielsweise kann es von Seiten des Finanzamtes oder der Sozialkassen zu hohen Nachforderungen kommen.

Wir betreuen verschiedenste Unternehmen bei ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Je größer Ihr Unternehmen ist und je mehr Arbeitnehmer Sie beschäftigen, desto komplizierter und umfangreicher kann es für Sie werden, wenn Sie selbst für Ihre Mitarbeiter den jeweils fälligen Baulohn abrechnen möchten. Die Komplexität einer Baulohnabrechnung macht sich vor allem bei größeren Bauunternehmen bemerkbar. Ein Unternehmen mit mehreren Baustellen ist zur exakten Buchung der erbrachten Arbeitsleistungen verpflichtet. Dabei müssen unbedingt die einzelnen Projekte sowie die dazugehörigen Kostenstellen berücksichtigt werden. Um hier den Überblick zu behalten und korrekte Arbeit zu leisten, bedarf es eines Experten. Unser Team besteht aus ausgewiesenen Fachkräften und wir unterstützen Sie gerne, sodass Sie stets den Überblick in den Bereichen Controlling, Projektplanung und Personalkosten behalten.

Schon aus diesem Grund ist ein Outsourcing der mit der Baulohnabrechnung verbundenen Tätigkeiten sinnvoll. Wir bieten Ihnen an, sich entweder ganz neu bei uns anzumelden oder auch von einem anderen Anbieter zu uns zu wechseln. Beide Varianten funktionieren vollkommen problemlos und sind mit wenig Aufwand verbunden.

Software für die Baulohnabrechnung

Wir nutzen für unsre Arbeit die Lohnabrechnungssoftware Agenda. Sie ist in der Lage, problemlos sämtliche Informationen zu einzelnen Baustellen und ihre zugehörigen Kostenstellen zu verwalten. Die Software beinhaltet auch die Agenda-Stundenerfassung, mit der es möglich ist, geleistete Stunden dem jeweiligen Mitarbeiter zuzuordnen, sie ihn die Baulohnabrechnung einfließen zu lassen oder sie in das Arbeitszeitkonto zu übertragen. Auch zur Erstellung übersichtlicher Auswertungen zu genutzten Kostenstellenrahmen lässt sich die Software Agenda heranziehen. Der Import von elektronisch erfassten Arbeitszeiten ist aufgrund vieler zur Verfügung stehender Schnittstellen völlig unkompliziert.

Obwohl wir eine Software für Teilbereiche der Baulohnabrechnung verwenden, wird der Hauptteil der notwendigen Tätigkeiten durch spezialisierte Lohnsachbearbeiter durchgeführt und überwacht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Fehler frühzeitig entdeckt und behoben werden können. Dies ist bei großen Rechenzentren mit vollkommen automatisierten, unpersönlichen Computerprogrammen nicht möglich. Unser Team erkennt Fehler, umgeht Terminprobleme und vermeidet so zukünftige finanzielle Engpässe.

Neuanmeldung & Wechsel – Ihr Weg zur kompetenten Baulohnabrechnung

Falls Sie uns mit der Baulohnabrechnung für Ihr Unternehmen neu beauftragen oder zu unseren Dienstleistungen wechseln möchten, ist der Aufwand für Sie gering. Bei einer Neuanmeldung übermitteln Sie selbst uns die notwendigen Daten bzw. Unterlagen, bei einem Wechsel beauftragen Sie den bisher für Sie tätigen Dienstleister mit der Weitergabe Ihrer Daten an uns. In beiden Fällen benötigen wir die folgenden Mitarbeiter- und Unternehmensdaten:

  • Firmen-Stammbogen
  • Personal-Stammbögen
  • Entgeltabrechnungen aller Mitarbeiter für den letzten Monat
  • Lohnkonten
  • Journale für das aktuelle Jahr
  • Die letzte BG-Liste (falls eine solche zur Verfügung steht)

Sind Sie Neukunde, erbitten wir von Ihnen in unserem Formular für Neukunden einige zusätzliche Angaben.

Um Ihnen den Kontakt zu erleichtern, stellen wir Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner an die Seite. Er ist jederzeit für Sie da, wenn es Fragen zu Ihren Baulohnabrechnungen gibt. Er kann Sie auch gerne unterstützen, falls beispielsweise eine Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen ansteht.

Wichtiger Hinweis: Haben Sie vor, Ihren bisherigen Lohndienstleister zu verlassen und zu unserem Team zu wechseln, müssen Sie die gesetzlich vorgeschrieben Kündigungsfrist von einem Vierteljahr berücksichtigen. Der Zeitraum von drei Monaten stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte zur Übernahme bzw. Aufnahme der Baulohnabrechnung ohne Hektik vorbereitet werden kann. Zudem garantiert dieser lange Zeitraum, dass es während des Wechsels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder gar Unterbrechungen bei der Baulohnabrechnung kommt. Beauftragen Sie Ihren bisherigen Kooperationspartner am besten im Kündigungsschreiben damit, die Sie betreffenden Daten an uns zu übermitteln.

Dies geschieht in der Regel auf elektronischem Wege. Falls Sie es wünschen, können auch wir die Datenübergabe in Ihrem Namen fordern.

Haben wir Ihre Daten für die Baulohnabrechnung online erhalten, prüfen wir sie auf Vollständigkeit und kontrollieren sie auf Korrektheit. Wir sind gerne bereit, eine Probeabrechnung durchzuführen. So haben Sie die Gelegenheit, unsere Arbeit zu bewerten, uns ein Feedback zu geben und Änderungswünsche zu äußern. Auf diese Weise können wir noch professioneller, sicherer und kostenoptimierter für Sie tätig werden.

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Warum Outsourcing beim Baulohn abrechnen sinnvoll sein kann

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind Baulohnabrechnungen ungemein komplex und erfordern spezielle Fachkenntnisse in verschiedenen Rechtsbereichen. Gerade in kleinen oder mittleren Unternehmen gibt es keinen Buchhalter und der Unternehmer übernimmt die Lohnabrechnungen oder die Arbeit wird vom Steuerberater erledigt. Sie als Unternehmer verfügen zwar über ein breites Allgemeinwissen in Sachen Lohnabrechnung, aber in den meisten Fällen nicht über das notwenige Fachwissen. Selbst der Steuerberater, ein Experte für Steuerangelegenheiten, hat normalerweise keine ausreichenden Kenntnisse, um sämtliche Fallstricke zu erkennen, die die Baulohnabrechnung mit sich bringt. Solche Fallstricke beziehen sich meist auf die Berechnung von bestimmten Beträgen oder falsch gesetzte Meldefristen. Probleme mit der Baulohnabrechnung tauchen beispielsweise bei folgenden Fehlern auf:

  • Angabe der falschen Lohnsteuerklasse
  • Ermittlung falscher Sozialversicherungsbeiträge
  • Nichteinhalten der Meldefristen an die Sozialversicherung
  • Falsche Berechnung bzw. Beantragung von Saisonkurzarbeitergeld
  • Fehlerhafte Berechnung des Mehraufwand- oder Zuschusswintergeldes

Natürlich gibt es Software, die solche Aufgaben übernehmen kann. Sie ist allerdings nicht selten in ihren Möglichkeiten begrenzt. Ein Lohndienstleister für Baulohnabrechnungen wie Lohnhelden ist deshalb die ideale Lösung für Sie. Durch die Baulohnabrechnung Preise, die wir Ihnen bieten, sind Sie in der Lage, Personalkosten zu reduzieren. Darüber hinaus können Sie auf diese Weise Ihre wertvolle Zeit für anderen wichtige Aufgaben nutzen.

Diese Vorteile bringt die externe Baulohnabrechnung

Wenn Sie sich dazu entschließen, für die unternehmensexterne Baulohnabrechnung Kosten zu tragen, dann können Sie von vielen Vorteilen profitieren. Zu den wichtigen Vorteilen gehören hier:

  • Komplette Übernahme der Baulohnabrechnung durch einen Dienstleister
  • Einfache & schnelle Übermittlung von relevanten Personal- und Lohndaten
  • Rechtssicherheit aufgrund geschultem Fachpersonal mit aktuellem Wissenstand
  • Sicherheit durch erstklassigen Datenschutz
  • Freiwerdende Zeitressourcen für das Kerngeschäft
  • Vollständige Kostenkontrolle und -transparenz
  • Optimierte Unternehmenssteuerung durch kompetente Auswertungen
  • Sichere Archivierung der Unternehmensdaten

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Haben wir Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen im Bereich der Baulohnabrechnungen geweckt. Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot. Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Sie haben aber auch die Möglichkeit, unser Kontaktformular zu nutzen bzw. uns eine E-Mail zu senden. Sie stellen uns Ihre Fragen und erläutern uns Ihren Bedarf, wir erstellen Ihnen ein Angebot, das professionell, sicher und kostenoptimiert ist.

FAQ – Frequently Asked Questions

Was sind Baulöhne?

Im Baugewerbe gilt für Arbeitnehmende der Baulohn. Dieser berücksichtigt unter anderem, dass eine Bautätigkeit normalerweise keine ganzjährige Beschäftigung darstellt. Das erfolgt zum Beispiel durch spezielle Zuschläge.

Welche Branchen müssen Baulohn abrechnen?

Alle Gewerke, die den Bauhauptgewerbe zugeordnet sind, müssen dem Baulohn entsprechend abrechnen. Dazu zählen Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Straßen-, Eisenbahnober- und Sportanlagenbau sowie Wasser-, Spezial- und Gerüstbau, Dachdecker / Zimmerer.

Wann habe ich Baulohn?

Wenn Sie einem der Gewerke aus dem Bauhauptgewerbe zugeordnet sind, haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Baulohn. Das betrifft auch das 13. Monatseinkommen und die ganzen möglichen Zuschläge.

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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