Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern für Stuttgart

Gehalts- und Lohnabrechnung für Stuttgart: Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen der betrieblichen Lohnbuchhaltung

Als Teil des Finanz- und Rechnungswesens ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsalltages. Da es sich um erfolgskritische Buchungen und Geschäftsvorfälle handelt, ist es natürlich besonders wichtig, dass bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht nur für Stuttgart immer mit rechten Dingen zugeht. Trotz der Wichtigkeit fehlt es in vielen Unternehmen jedoch an den passenden internen Organisationsstrukturen, um die Lohnbuchhaltung auf ein solides Fundament zu stellen. Ein Grund dafür ist, dass es vielfach nicht lohnt, eigenes Personal für diesen Aufgabenbereich zu beschäftigen, gleichzeitig aber auch nicht die Kapazitäten verfügbar sind, die eine Erledigung dieser Aufgabe durch Geschäftsführung oder Angestellte erlauben.

Für viele Unternehmen ist es also eine interessante Alternative die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Stuttgart an uns auszulagern und von den daraus resultierenden Vorteilen zu profitieren. So ist das Outsourcing nicht nur kosteneffizient, sondern ermöglicht unseren Kunden auch, sich in Zukunft wieder auf ihre Kernkompetenzen fokussieren zu können.

Welche Leistungen uns als Lohnhelden im Detail auszeichnen und worauf es in den einzelnen Bereichen der Lohnbuchhaltung ankommt, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die behandelten Themen.

Tipp:Selbstverständlich können Sie sich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.

Inhaltsverzeichnis

1. Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung für Stuttgart: Mehr als nur das Management der Payroll

Das Herzstück der Lohnbuchhaltung ist die Payroll eines Unternehmens. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um die Gehaltsliste eines Unternehmens und somit die Abrechnung aller personalbedingten Zahlungsvorgänge in einem Unternehmen. Was simpel klingt, erfordert in der Praxis jedoch eine sorgfältige Vorarbeit und eine fortwährende Betreuung dieses Fundaments. Auf der Gehaltsliste stehen nicht nur alle Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern auch alle Einzelheiten, die das Ergebnis der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Stuttgart beeinflussen. In aller Kürze lassen sich unsere Leistungen in folgende Bereiche einteilen:

  • Das Management der Payroll und die Erfassung aller notwendigen Merkmale die Entgelte beeinflussen
  • Stetige Aktualisierung der Payroll und die Berücksichtigung aller Merkmale bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Berücksichtigung der Reisekostenabrechnung und allen damit verbundenen Geschäftsvorfällen
  • Aufbereitung und Bereitstellung der Abrechnungsdaten für die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und zur Gewinnermittlung

Worauf es in diesen Bereichen genau ankommt, erklären wir Ihnen in den nächsten Abschnitten noch genauer. Zunächst widmen wir uns aber noch der Frage, was überhaupt der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt ist, denn oft werden diese Begriffe fälschlicherweise synonym verwendet.

2. Ein kurzer Exkurs: Lohn und Gehalt sind nicht dasselbe

Ist hier von einer Lohnabrechnung für Stuttgart oder einer Gehaltsabrechnung für Stuttgart die Rede, so handelt es sich in erster Linie um Leistungen, die wir für Sie mit einem Höchstmaß an Professionalität erledigen. Aus rechtlicher Sicht gibt es zwischen Lohn und Gehalt keinen wirklichen Unterschied, allerdings kennt die Betriebswirtschaftslehre zumindest definitorische Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt. Bei unserer Lohn- und Gehaltsabrechnung für Stuttgart gibt es also folgende definitorische Unterschiede:

  • Bei der Gehaltsabrechnung für Stuttgart handelt es sich um die Abrechnung jener Mitarbeiter, die ein vertraglich fest vereinbartes Gehalt beziehen. Dies können beispielsweise 4.000 € brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden sein. Diese Arbeitsleistung und dieses Gehalt werden dabei unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand gezahlt
  • Bei der Lohnabrechnung für Stuttgart handelt es sich hingegen um die Abrechnung jener Mitarbeiter, die in Abhängigkeit ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung bezahlt werden. Dabei handelt es sich vor allem um Aushilfen oder Saisonarbeitskräfte, die zwar einen vertraglich vereinbarten Stundenlohn erhalten, aber deren tatsächliche Arbeitsleistung variiert. Gleiches gilt, wenn ein Unternehmen Stück- oder Akkordlöhne zahlt.

Wirklich relevant ist dieser Unterschied aber eigentlich nicht. Stattdessen kommt es darauf an, dass alle relevanten Personendaten korrekt erfasst und berücksichtigt werden. Gerade dies ist für viele Unternehmen eine Herausforderung, da es schlicht an der Zeit und an passenden Strukturen mangelt. Wie wir sicherstellen, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Stuttgart jederzeit korrekt ist, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.

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3. Die Details der Lohnbuchhaltung für Stuttgart: Folgende Dinge stünden auf einer Muster Gehaltsabrechnung

Wenn Sie sich eine Muster Gehaltsabrechnung anschauen, dann fällt natürlich sofort das Brutto- und Nettogehalt sowie die abgezogenen Sozialbeiträge und Steuern ins Auge. Für Ihre Mitarbeiter von größtem Interesse ist dabei natürlich das Nettogehalt, welches Monat für Monat auf die angegebene Kontoverbindung überwiesen wird. Beeinflusst wird die Höhe des Nettogehalts von folgenden Faktoren, ausgehend vom jeweils vertraglich vereinbarten Bruttogehalt:

  • Die individuelle Steuerklasse (Steuerklassen 1 bis 6)
  • Bei Steuerklasse 5 dem in Abhängigkeit vom Partner festgelegten Faktor
  • Die Mitgliedschaft bzw. die Pflicht zur Entrichtung der Kirchensteuer
  • Die Leistung von Arbeitnehmer-Beiträgen für die Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege und Rentenversicherung)
  • Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
  • Sofern gegeben die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
  • Sofern gegeben die Berücksichtigung weiterer Entlastungsbeträge (beispielweise Entlastungsbeträge für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises)

Darüber hinaus würde aus einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung für Stuttgart auch hervorgehen, wie viele Arbeitsstunden tatsächlich geleistet wurden und relevante Besonderheiten abgebildet. Dazu gehören beispielsweise Urlaubs- oder Fehlzeiten oder gesetzliche Feiertage. Zudem spielen natürlich auch möglicherweise geleistete Überstunden oder Zuschläge sowie flexible Entgeltbestandteile, wie etwa eine Erfolgsbeteiligung, eine Rolle.

Auch stünden auf einer Muster Gehaltsabrechnung relevante Beträge, die im Rahmen der Reisekostenabrechnung geleistet werden. Worauf es bei der Reisekostenabrechnung im Detail ankommt, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.

4. Reisekostenabrechnung Teil 1: Durch Dienstreisen erhalten Mitarbeiter steuerfreie Pauschbeträge für ihren Verpflegungsmehraufwand

Wenn Mitarbeiter betrieblich bedingt verreisen, dann halten sie sich für mehr oder weniger lange Zeit außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte und bei mehrtägigen Reisen natürlich auch außerhalb ihres eigentlichen Zuhauses auf. In diesen Fällen nehmen die Finanzämter an, dass durch diese Reise ein gewisser Verpflegungsmehraufwand anfällt, der bei unserer Gehaltsabrechnung für Stuttgart geltend gemacht werden kann. Grundlage dieser Annahme ist, dass sich ein Mitarbeiter im Hotel und auf Reisen nicht so günstig versorgen kann, wie er es in den eigenen vier Wänden könnte.

Je nach Dauer der Abwesenheit werden bei Dienstreisen dann folgende Pauschbeträgeberücksichtigt:

  • Bei mehrtägigen Dienstreisen 28 € pro Tag vollständiger Abwesenheit und je 14 € für den Tag der An- und Abreise
  • Bei untertägigen Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden ebenfalls 14 €

Wird ein Mitarbeiter während einer Dienstreise verpflegt, so sind diese Beträge zu verringern:

  • 20 % werden abgezogen, wenn der Mitarbeitende ein Frühstück erhält
  • Je 40 %, wenn ein Mittag- oder Abendessen gestellt wird

Unsere Leistungen in diesem Bereich beschränken sich nicht nur auf die Erfassung, sondern auch auf die Bereitstellung praktikabler Lösungen, mit dessen Hilfe Ihre Mitarbeiter die entsprechenden Details bequem übermitteln können. Mittels weniger Klicks sind alle relevanten Daten eingegeben und können direkt an uns übermittelt werden.

Teil der Reisekostenabrechnung ist natürlich auch die Abrechnung und Verbuchung weiterer Kosten, die im Rahmen einer Dienstreise entstehen. Mehr dazu im zweiten Teil des Abschnitts „Reisekosten“.

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5. Reisekosten Teil 2: Die Erfassung sämtlicher Reisekosten ist unverzichtbar

Das bei einer Dienstreise diverse Kosten anfallen, liegt natürlich auf der Hand. Diese müssen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung einerseits und für die Gewinnermittlung und die Erstellung von Steuererklärungen erfasst und nach gesetzlichen Vorgaben archiviert werden. Typischerweise fallen durch Dienstreisen etwa folgende Kosten an:

  • Die reinen Fahrt- oder Reisekosten (beispielsweise für Kraftstoffe, Zug- oder Flugtickets)
  • Kosten für Unterkunft
  • Kosten für Mobilität am Zielort (Taxi, ÖPNV)
  • Reisenebenkosten wie Parktickets, Eintrittspreise für Messen oder Seminare
  • Kosten für geschäftlich veranlasste Termine, wie etwa das klassische Geschäftsessen

Viele Unternehmen stellen Ihren Mitarbeitern Firmenkreditkarten zur Verfügung, mit denen diese typischen Reisekosten schnell und unproblematisch beglichen werden können.

Müssen Mitarbeiter jedoch in Vorleistung treten, so werden alle Beträge im Rahmen unserer Lohn- und Gehaltsabrechnung für Stuttgart zeitnah mit der Entgeltzahlung erstattet. Immer wieder relevant ist auch die Erstattung von Fahrtkosten, wenn etwa selten reisende Mitarbeiter mit dem eigenen PKW unterwegs sind. 30 Cent pro Kilometer werden so etwa steuerfrei erstattet. Wichtig ist die korrekte Reisekostenabrechnung aber auch für die Gewinnermittlung und die Steuererklärungen eines Unternehmens. So sind Reisekosten natürlich Betriebskosten, die abgesehen von Geschäftsessen in voller Höhe geltend gemacht werden können. Diese Kosten müssen bei Bedarf dem Finanzamt mit entsprechenden Belegen glaubhaft nachgewiesen werden, weshalb es wichtig ist, dass Mitarbeiter alle relevanten Belege erfassen und an uns übermitteln. Auch hier stellen wir eine praktikable Lösung bereit, die diesen Vorgang bestmöglich unterstützt. Insbesondere Mitarbeiter, die sehr oft unterwegs sind, profitieren hier von einem wesentlich einfacheren Arbeitsalltag und müssen nur wenig Zeit in die Abrechnung investieren.

Selbstverständlich gehört es auch zu unseren Leistungen, alle Geschäftsvorfälle gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu archivieren. Auch lassen sich Kosten im Rahmen des Controllings oder zur Optimierung auswerten und prüfen.

6. Spezielle Lösungen für Unternehmen im öffentlichen Dienst: Profitieren Sie überproportional mit der Lohnabrechnung für Stuttgart!

Das Auslagern der Gehaltsabrechnung für Stuttgart an uns, ist für fast jedes Unternehmen eine interessante Möglichkeit, die betriebliche Organisation zu verschlanken und Einsparpotentiale zu nutzen. Eine besondere Chance bietet sich durch das Outsourcing der Lohnbuchhaltung für Stuttgart jedoch Unternehmen, die im öffentlichen Dienst tätig sind und/oder Mitarbeiter nach Maßgabe öffentlicher Tarifverträge entlohnen. Insbesondere Unternehmen, die aus städtischen Leistungserbringern hervorgingen und privatisiert wurden, können von unseren Leistungen in besonderem Maße profitieren. So ist die Lohnbuchhaltung in Unternehmen aus dem öffentlichen Dienst oft ungleich schwieriger, als in rein privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Ursächlich dafür ist der Umstand, dass eben bei der Lohnabrechnung die vielen Tarifverträge und Regelwerke des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden müssen. Insbesondere in folgenden Situationen, ist das Auslagern der Gehaltsabrechnung an uns für Stuttgart besonders vielversprechend:

  • Mitarbeiter werden nach unterschiedlichen Vertragswerken, also etwa dem BAT und dem TVöD entlohnt
  • Durch die Tätigkeit an vielen verschiedenen Standorten gilt es, bundesländerspezifische Tarifverträge bei der Abrechnung zu berücksichtigen
  • Die Anzahl der Mitarbeiter reicht nicht aus, um die Lohnbuchhaltung intern abzuwickeln

Dank unserer Expertise stellen wir Lösungen bereit, die Unternehmen im öffentlichen Dienst dabei helfen Potentiale auszuschöpfen und sich wirtschaftlich bestmöglich zu entwickeln. Bei Fragen aller Art steht Ihnen unser Team jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Leistungen lohnenswert an uns übertragen werden können und machen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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