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Erfahren Sie hier bei lohnhelden.net, worum es sich genau bei einer sogenannten Lohnbuchhaltung handelt. Auch informieren wir Sie, womit sich die Lohnbuchhaltung beschäftigt, vor welche Aufgaben sie gestellt ist und ob man sie lieber selbst erledigen sollte oder ob es sich empfehlt, einen externen Partner für die Lohnbuchhaltung zu beauftragen. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an bei uns an – professionell, persönlich, kostenoptimiert.
Zentrale Aufgaben der Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung: Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie
Lohnbuchhaltung Outsourcing – Wie geht das?
Ablauf des Outsourcings der Lohnbuchhaltung
Für wen das Auslagern der Lohnbuchhaltung besonders interessant ist
Fazit des Lohnbuchhaltung Outsourcing
Lohnbuchhaltung: Rechtliche Grundlagen und praktische Handhabung
Regelmäßige gesetzliche Änderungen in der Lohnbuchhaltung
Was beinhaltet eine Gehaltsabrechnung?
Rechtsgrundlagen, die in der Lohnbuchhaltung zu beachten sind!
Welche Auswirkungen haben Stundenlohnzuschläge in der Lohnbuchhaltung?
Lohnbuchhaltung – Betriebsprüfung
Schwerpunkte in der Betriebsprüfung der Lohnbuchhaltung
Lohnsteuer – die Außenprüfung durch das Finanzamt in der Lohnbuchhaltung
Sonderprüfung der Umsatzsteuer in der Lohnbuchhaltung
Sozialversicherungsprüfung durch Rentenversicherungsträger in der Lohnbuchhaltung
Konsequenzen bei falscher Lohnbuchhaltung
Das Fazit zur Lohnbuchhaltung
Ihre Fragen unsere Antworten
Die zentrale Aufgabe der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens ist die Abrechnung und Erfassung der Mitarbeitergehälter. Hier werden alle wichtigen Aspekte der Lohn- und Gehaltszahlung, wie z. B. der Leistungszeitraum, das Auszahlungsdatum und der konkrete Lohnanspruch (Brutto- und Nettobetrag) eines jeden Mitarbeiters von uns für Sie erfasst. Die Abrechnung von gesetzlichen und freiwilligen Abzügen (z. B. Krankenversicherung, Sozialversicherung, vermögenswirksame Leistungen usw.) ist ebenfalls Bestandteil der Lohnbuchhaltung. Als Grundlage dienen Arbeitsverträge, Stundenzettel und Zeiterfassungsbögen der Mitarbeiter.
Die Lohnbuchführung, Lohn- und Gehaltsbuchung sowie auch Lohnbuchhaltung ist eine Unterkategorie des Rechnungswesens, die sich auf alle Aspekte der Buchhaltung spezialisiert, die sich auf Mitarbeiter beziehen. Es gibt viele steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die den Weg zu einer korrekten Gehaltsabrechnung für u.a. Unternehmen, Baulohn (alle Gewerke), den Öffentlichen Dienst sowie Steuerberater und Kanzleien erschweren können. Die Dauer der Lohnbuchhaltung ist stark abhängig von den einzelnen Arbeitsverträgen und der Art der Vergütung, die der Mitarbeiter erhält (z. B. Festgehalt oder Stundenlohn).
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Für jeden Mitarbeiter wird ein eigenes Lohnkonto oder ein eigener Datensatz angelegt. Dieses Lohnkonto muss verschiedene persönliche Stammdaten enthalten, wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und Adresse. Diese Personenstammdaten werden von der Lohnbuchhaltung verwaltet.
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, eröffnet und pflegt die Lohnbuchhaltung ein neues Lohnkonto und meldet den Mitarbeiter auch bei den Sozialversicherungsträgern an.
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Die Lohnkonten enthalten neben den Personenstammdaten weitere personenbezogene Informationen, z.B. die Lohnsteuerabzugsbescheinigung und die allgemeinen Steuermerkmale des Mitarbeiters. Bei jedem Abrechnungslauf müssen zusätzliche Informationen erfasst werden:
Was sonst noch aufgezeichnet werden muss, ist in § 4 der Lohnsteuer-Antragsverordnung (LStDV) geregelt.
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Die DEÜV steht für Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung und bezieht sich auf die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung für Sozialversicherungsträger. Damit Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungsträger ihre Aufgaben erfüllen können, benötigen sie Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Die DEÜV verpflichtet den Arbeitgeber zur Abgabe von Meldungen für die Arbeitnehmer. Diese dienen der Absicherung der Rechte von Arbeitnehmern gegenüber Fonds und Versicherungsgesellschaften.
Die Lohnbuchhaltung übermittelt die Lohnabzüge an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt sowie ggf. an externe Begünstigte. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, wird er in der Regel am Monatsende von der Lohnbuchhaltung bei den Sozialversicherungsträgern abgemeldet.
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Die Gehälter müssen schließlich auf die Konten der Mitarbeiter übertragen werden. Die Personalabrechnung erstellt die entsprechenden Abrechnungsbelege für die Finanzbuchhaltung. In kleinen Unternehmen ist die Lohnbuchhaltung oft auch an der Erstellung von Arbeitsverträgen beteiligt – das übernehmen wir ebenfalls gerne für Sie.
Überlassen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung erfahrenen Spezialisten. Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.
Für viele Betriebe ist das Ausgliedern der Lohnbuchhaltung schon längst kein neues Themengebiet mehr. Outsourcing ist für die meisten Selbstständigen und Unternehmen heutzutage fast schon selbstverständlich. So können Kernkompetenzen anderer Spezialisten in bestimmten Themengebieten genutzt werden, ohne sich selbst durch teure und zeitaufwendige Weiterbildungen das nötige Know-how aneignen zu müssen.
Doch worin liegen die Vorteile des Outsourcings der Lohnbuchhaltung? Gerne geraten wir Sie hierzu ausführlich. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung kann vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) eine Hürde darstellen. In Anbetracht des damit verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwands fragen sich viele Geschäftsinhaber, ob sie die Lohnbuchhaltung besser auslagern sollen. Oder ist ein hauseigener Buchhalter am Ende des Tages vielleicht vorteilhafter für mein Unternehmen?
Lohn-Outsourcing ist vor allem für KMUs und Selbstständige mit wenigen Angestellten eine gute Wahl, da Aufwand und Kosten unnötige Kapazitäten absorbieren können. Jedoch ist dies nicht nur für Unternehmen interessant. Zu unseren Kunden gehören auch Baulohngewerke (alle Gewerke), der öffentliche Dienst sowie Steuerberater und Kanzleien. Doch was genau sind die Vorteile des Lohnbuchhaltung Outsourcing?
KONTAKT
Sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden Sie Fehler. Mit unserem Lohnbüro profitieren Sie von effizienten Prozessen, aktuellen gesetzlichen Kenntnissen und persönlichem Service.
Die korrekte, zuverlässige und pünktliche Abrechnung der Löhne und Gehälter in einem Unternehmen ist nicht nur aufgrund rechtlicher Vorgaben wichtig. Auch die Motivation der eigenen Mitarbeiter und damit der Erfolg des Unternehmens ist stark von der korrekten und pünktlichen Auszahlung der Löhne und Gehälter abhängig. Für das Auslagern der Lohnbuchhaltung bedarf es daher eines kompetenten und zuverlässigen Partners.
Die Lohnhelden bieten Ihnen das notwendige Spezialwissen und die entsprechende Erfahrung in der Lohnbuchhaltung. Daher übernehmen wir gern sämtliche Aufgaben rund um die Buchhaltung und Abrechnung der Löhne und Gehälter in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise:
Die Übernahme der Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen funktioniert ohne großen Aufwand. Um Ihre Mitarbeiter in unser Abrechnungssystem einzupflegen, benötigen wir lediglich eine vollständige Liste aller im Unternehmen tätigen Personen.
Diese Mitarbeiterliste bildet die Grundlage zur Erstellung der jeweils individuellen Lohnabrechnungen. Sowohl angestellte Mitarbeiter mit einem monatlichen Festgehalt als auch solche, die nach einem Stunden- oder Akkordlohn bezahlt werden, können mit der Lohnbuchhaltung der Lohnhelden problemlos und korrekt abgerechnet werden.
Auch Zuschläge bei Überstunden, Schichtarbeit sowie Wochenend- oder Feiertagsdiensten werden korrekt ermittelt und abgerechnet, genauso wie Sonderzahlungen oder Prämien. Ebenfalls lässt sich die Fluktuation der Belegschaft anhand der erfassten Zu- und Abgänge von Mitarbeitern auswerten.
Mit der Auslagerung an einen externen Partner wie die Lohnhelden wird die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen vereinfacht und bleibt dabei gleichzeitig transparent und nachvollziehbar. Neben dem buchhalterischen kann auch der administrative Aufwand innerhalb des Unternehmens gesenkt werden, da unser Lohnbüro auch für Ihre Arbeitnehmer der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Lohnabrechnung ist.
Die Erstellung der Lohnabrechnung durch die Lohnhelden erfolgt zu einem vereinbarten Zeitpunkt, sodass sie pünktlich zu dem festgelegten Termin eine vollständige Liste mit den Auszahlungsansprüchen eines jeden Mitarbeiters im Unternehmen. Die korrekte und pünktliche Auszahlung der Gehälter und Löhne an Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist damit jederzeit sichergestellt.
Neben der pünktlichen Auszahlung der Gelder an Ihre Belegschaft bekommen Sie durch das Auslagern der Lohnbuchhaltung auch Rechtssicherheit. Durch das Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird auch die Haftung für die korrekte Abrechnung der Löhne und Gehälter übertragen. Als Lohnbüro übernehmen die Lohnhelden die Verantwortung für die korrekte Überprüfung aller relevanten Dokumente und die sorgfältige Abrechnung aller Löhne und Gehälter.
Für Ihr Unternehmen können Sie sich in der Zusammenarbeit mit den Lohnhelden auf eine korrekte, zuverlässige und pünktliche Abrechnung der Löhne und Gehälter verlassen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausschließlich auf ausgewiesene Experten und Expertinnen in der Lohnbuchhaltung setzen und dieses Spezialwissen kontinuierlich durch stetige Weiterbildung auf dem aktuellsten Stand halten.
Im Vergleich zu großen Konzernen lohnt sich der Aufbau einer eigenen Lohnbuchhaltung für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen nicht. Für solche und auch Selbstständige mit wenigen Angestellten ist es daher meist interessanter, die Lohnbuchhaltung an einen externen Partner auszulagern. Durch das Outsourcing der Lohnbuchhaltung können Sie sich auf eine korrekte und zuverlässige Lohnbuchhaltung zu fest kalkulierbaren Kosten verlassen.
Für neu gegründete Unternehmen, Existenzgründer und Start-ups bringt das Outsourcing der Lohnbuchhaltung von Beginn an die Sicherheit einer korrekten Abrechnung der Löhne und Gehälter, ohne die eigenen Personalkosten für einen unternehmensinternen Lohnbuchhalter in die Höhe zu treiben. Besonders in der wichtigen Startphase eines Unternehmens können die Kosten damit geringgehalten werden und gleichzeitig die eigenen Ressourcen auf den Aufbau der Geschäftstätigkeit konzentriert werden.
Das Lohnbuchhaltung Outsourcing bringt viele Vorteile mit sich. Dies gilt nicht nur für KMUs, sondern für jedes Unternehmen. Dazu gehören auch Baulohngewerke (alle Gewerke), der öffentliche Dienst, sowie Steuerberater und Kanzleien, die keine interne Buchhaltungsabteilung aufbauen können oder wollen. All jene können von externen Dienstleistern profitieren.
Die Lohnbuchhaltung erfolgt bei uns Lohnhelden aus einer Hand. Da die Buchhaltung ein eigenständiger Prozess für jedes Unternehmen ist, der nur wenige Verbindungen zu anderen Bereichen des Unternehmens hat, kann sie leicht ausgelagert werden. Das spart Unternehmern nicht nur Zeit und Geld. Gleichzeitig kann auch der Aufwand eingespart werden, eine oder mehrere Personen ausschließlich für die Buchhaltung einzustellen und dafür zu sorgen, dass diese Person immer auf dem neuesten Stand und über die neuesten Gesetzesänderungen informiert ist.
Bei den Lohnhelden erhalten Sie Lohnbuchhaltung individuell nach Ihren Wünschen zu klar kalkulierbaren Kosten. Zudem können Sie sich stets auf eine korrekte und rechtssichere Lohnbuchhaltung verlassen. Dabei sind Sie unabhängig von Krankheit oder Ausfall eines internen Mitarbeiters und erhalten stets einen professionellen und zuverlässigen Service.
Kurzum, Lohnbuchhaltung ausgliedern ist für KMUs, Start-ups und auch Selbstständige eine hervorragende Möglichkeit, Kosten, Zeit und Aufwand zu sparen. Unsere Professionalität sorgt zudem dafür, dass Lohnbuchhaltung ausgliedern einen hohen Return on Investment bietet.
Die Lohnbuchhaltung erstellt die Löhne und führt die Lohnkonten für jeden Mitarbeiter. Dabei sind bestimmte gesetzliche Grundlagen zu beachten, die in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), der Gewerbeordnung (GewO) und der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) festgelegt sind.
Kaum ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens ist so vielen Neuerungen unterworfen wie die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Deshalb müssen Lohnbuchhalter über fundierte Kenntnisse im Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verfügen und sich regelmäßig über gesetzliche Neuerungen informieren.
Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.
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Nach der GewO ist jeder gewerbliche Arbeitgeber verpflichtet, jedem Arbeitnehmer bei der Entgeltzahlung einen nachvollziehbaren Gehaltsnachweis in Euro auszuhändigen. Dies geschieht in der Regel monatlich. Wenn sich die Daten gegenüber der letzten Abrechnung nicht ändern, entfällt die Verpflichtung. Es ist jedoch üblich, den Mitarbeitern eine monatliche Abrechnung zukommen zu lassen. Er dient unter anderem als wichtiges Nachweisdokument, zum Beispiel bei der Beantragung eines Kredits bei der Bank.
Die Elemente, die ein Lohnzettel für die Lohnbuchhaltung enthalten muss, sind im EBV geregelt. Daher müssen dem betroffenen Mitarbeiter folgende Informationen zur Verfügung stehen:
Bei der Führung der Lohnkonten müssen ebenfalls einige unterschiedliche Bestimmungen eingehalten werden. § 4 LStDV besagt, dass der Arbeitgeber oder die zuständige Person die folgenden Informationen über den Angestellten in der Lohnbuchhaltung dokumentieren muss:
Zudem wird dazu verpflichtet, bei jeder Lohnabrechnung in der Lohnbuchhaltung diese Angaben zu machen:
In einigen Unternehmen wird auch an Wochenenden oder Feiertagen gearbeitet, um z. B. in Handwerksbetrieben die Maschinen optimal auszulasten. Auch im Gesundheitswesen ist es besonders wichtig, dass Patienten an Wochenenden betreut werden. In den meisten Fällen erhalten die Mitarbeiter zusätzlich zu ihrem normalen Stundenlohn Urlaubs- und Wochenendzuschläge, die sich wiederum positiv auf ihr monatliches Einkommen auswirken. Die Zuschläge werden vom Staat auch steuerlich berücksichtigt und sind in einigen Fällen sogar sozialversicherungsfrei.
Bei einer Betriebsprüfung werden die steuerlich relevanten Sachverhalte geprüft. Steuerprüfungen haben einen starken Einfluss auf die Rechte der Steuerzahler und unterliegen daher besonderen Regeln und Bedingungen in der Lohnbuchhaltung. Es gibt verschiedene Arten von Steuerprüfungen, die unterschiedliche Tätigkeitsbereiche betreffen und von unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden. Allein für die Lohnbuchhaltung gibt es vier verschiedene Betriebsprüfungen:
Wir unterstützen Steuerkanzleien als spezialisierter Partner bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Fachlich sicher, termintreu und abgestimmt auf Ihre Kanzleiprozesse.
Bei der Betriebsprüfung der Lohnbuchhaltung liegt der Schwerpunkt u. a. auf Werbungskosten z. B. auf Aufwendungen für:
Darüber hinaus richten die Prüfer ihr Augenmerk auf verschiedene Sach- und geldwerte Leistungen - dazu gehören:
Darüber hinaus wird die Abrechnung von geringfügig Beschäftigten, Studenten, Auszubildenden und Schülern geprüft.
Die Außenprüfung der Lohnsteuer erfolgt durch das Finanzamt des Ortes der Tätigkeit im Außendienst. Sie beschränkt sich auf die Prüfung der lohnsteuerlich relevanten Sachverhalte, einschließlich der korrekten Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Das Unternehmen muss mindestens zwei Wochen im Voraus über die Lohnsteuer-Außenprüfung informiert werden.
Die Umsatzsteuersonderprüfung konzentriert sich auf Sachbezüge und geldwerte Vorteile in der Lohnbuchhaltung. Der Außendienst des Finanzamtes prüft, ob der Arbeitgeber die in Sachbezügen (z.B. Dienstwagen) oder Verpflegungskosten enthaltene Umsatzsteuer korrekt abführt.
Seit 2007 ist die Deutsche Rentenversicherung für die Überwachung der Zahlung der Künstlersozialabgabe und der Künstlersozialkasse zuständig. Die Sozialversicherungsprüfung ist jedoch wesentlich umfangreicher und umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
Zudem ist die Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2010 ebenfalls für die Betriebsprüfung der Unfallversicherung bevollmächtigt.
Treten Fehler in der Lohnabrechnung auf, hat dies verschiedene Konsequenzen: Durch Berechnungsfehler können falsche Zahlungen an den Mitarbeiter entstehen. Fehler dieser Art müssen innerhalb von drei Monaten korrigiert werden, was mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Werden Zahlungen an das Finanzamt nicht pünktlich geleistet, drohen Geld- oder im schlimmsten Fall Haftstrafen, wenn dies dreimal hintereinander passiert. Wenn bei Betriebsprüfungen Fehler entdeckt werden, führt dies dazu, dass die Beträge geschätzt werden müssen, was zu einer großen Erhöhung der Steuern und Bußgelder führt.
Lohnabrechnungen, Meldepflichten und Gehaltsabrechnungen gehören zum Tagesgeschäft eines Unternehmers. Da die Lohn- und Gehaltsabrechnung sehr zeitaufwendig ist und dennoch häufig Fehler gemacht werden, sollten insbesondere Gründer und Kleinunternehmer die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht selbst durchführen, sondern einen erfahrenen Dienstleister wie die Lohnhelden damit betrauen. Da sich die Preise in Grenzen halten, ist Outsourcing hier doppelt interessant. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihre Lohnbuchhaltung an!
Wissenswertes
Zu unseren Leistungen als externer Partner zählt außerdem eine Digitale Personalakte, in der Sie u.a. stets einen Überblick über Ihre Mitarbeiterdokumente erhalten können.
Treten Fehler in der Lohnabrechnung auf, hat dies verschiedene Konsequenzen: Durch Berechnungsfehler können falsche Zahlungen an den Mitarbeiter entstehen. Fehler dieser Art müssen innerhalb von drei Monaten korrigiert werden, was mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Werden Zahlungen an das Finanzamt nicht pünktlich geleistet, drohen Geld- oder im schlimmsten Fall Haftstrafen, wenn dies dreimal hintereinander passiert. Wenn bei Betriebsprüfungen Fehler entdeckt werden, führt dies dazu, dass die Beträge geschätzt werden müssen, was zu einer großen Erhöhung der Steuern und Bußgelder führt.
Lohnabrechnungen, Meldepflichten und Gehaltsabrechnungen gehören zum Tagesgeschäft eines Unternehmers. Da die Lohn- und Gehaltsabrechnung sehr zeitaufwendig ist und dennoch häufig Fehler gemacht werden, sollten insbesondere Gründer und Kleinunternehmer die Lohn- und Gehaltsabrechnung nicht selbst durchführen, sondern einen erfahrenen Dienstleister wie die Lohnhelden damit betrauen.
Da sich die Preise in Grenzen halten, ist Outsourcing hier doppelt interessant. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihre Lohnbuchhaltung an!
Wissenswertes
Zu unseren Leistungen als externer Partner zählt außerdem eine Digitale Personalakte, in der Sie u.a. stets einen Überblick über Ihre Mitarbeiterdokumente erhalten können.
FAQ
In der Lohnbuchhaltung geht es vor allem um das Eingeben und Pflegen von Mitarbeiterdaten, die relevant für die Abwicklung der Lohnabrechnung sind. Dazu sind fortlaufend Änderungen und Aktualisierungen der Stammdaten vorzunehmen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Lohnabrechnung für seine Mitarbeitenden zu erstellen. Wer dafür im Unternehmen angestellt wird, ist jedoch Ermessenssache. Es gibt zwar entsprechende Lehrgänge – diese sind jedoch keine Einstellungsvoraussetzung.
Als geprüfter Lohnbuchhalter verdienen Sie je nach Region unterschiedlich viel. In den neuen Bundesländern verdienen Sie im Schnitt 2.200 Euro brutto – in den alten Bundesländern zwischen 2.700 und 3.200 Euro.
Für einen reibungslosen Ablauf benötigt die Lohnbuchhaltung Arbeitsverträge, Stundenlöhne, Arbeitszeiten (Zeiterfassung) und die Angabe vereinbarter Prämien etc. Entsprechend kann sich das monatliche Netto-Einkommen stark unterscheiden.