Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagern für Hamburg

Lohnabrechnung für Hamburg – wir wissen, worauf es ankommt!

Wenn Unternehmen beim Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Standard-Software setzen, kommt es zwangsläufig zu einer hohen Fehleranfälligkeit. Die Lösungen sind nämlich nicht darauf ausgelegt, die (hohen) Anforderungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erfüllen. Und zwar insbesondere nicht in großen Unternehmen. Darüber hinaus werden entsprechende Daten noch immer oftmals manuell in ein Lohnprogramm eingetragen. Und das, obwohl die Informationen in digitaler Form vorhanden sind!

Machen Sie Schluss mit Fehlern in Ihren Abrechnungen und gestalten Sie die notwendigen Prozesse effizienter, um Ihre Mitarbeiter zu entlasten – mit uns an Ihrer Seite! Als erfahrener Lohnabrechnung-Dienstleister kümmern wir uns für Hamburg um Ihre Gehaltsabrechnung und automatisieren Ihre Abläufe.

Das hört sich gut für Sie an? In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr zu unserem Angebot.

Inhaltsverzeichnis

1. Lohnabrechnung für Hamburg outsourcen – ein Gewinn auf allen Ebenen

Allgemein lässt sich sagen, dass die Entgeltabrechnung umso komplizierter und bürokratischer ist, je mehr Mitarbeiter eine Firma hat. Großunternehmen haben zwar häufig eine eigene Abteilung hierfür, jedoch bedeutet dies enorme Kosten und einen großen zeitlichen Aufwand. Warum nicht die Lohn- und Gehaltsabrechnung outsourcen? Denn Geld und wertvolle Ressourcen sparen klingt doch immer gut, oder?!

Egal, ob international ausgerichteter Großkonzern, KMU oder Selbstständigkeit – mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern. Wir garantieren Ihnen eine rechtssichere, höchsteffektive Abrechnung und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Hinweis: Das Auslagern der Gehaltsabrechnung für Hamburg macht auch aus haftungstechnischer Sicht Sinn.

2. Fünf gute Gründe für das Outsourcen der Lohnabrechnung für Hamburg

  1. Wir verfügen über ein umfangreiches Know-how und eine langjährige Erfahrung.
  2. Wir garantieren ein Höchstmaß an Effizienz: Als Experten in Sachen Lohnabrechnung für Hamburg kennen wir jeden Sonderfall und wissen stets, die notwendigen Schritte einzuleiten.
  3. Wir pflegen eine rechtssichere Kommunikation über moderne Kanäle.
  4. Da wir sämtliche Aufgaben bezüglich der Gehaltsabrechnung für Hamburg übernehmen, sparen Sie gegenüber der selbstständigen Abrechnung viel Geld und Zeit ein; Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich voll und ganz auf Ihr Hauptgeschäft fokussieren.
  5. Risiko ist ab sofort ein Fremdwort für Sie: Unterschlagungen gehören genauso der Vergangenheit an wie Ausfälle aufgrund von Fehlzeiten der Mitarbeiter u.Ä. 

3. Bei uns sind Sie richtig!

  • Großunternehmen profitieren von unserer überdurchschnittlichen Anpassungsfähigkeit. Mit unseren Leistungen bzgl. der Lohnabrechnung für Hamburg entlasten wir Sie und Ihre Mitarbeiter!
  • Als mittelständischer Betrieb genießen Sie eine hohe Prozesssicherheit und Sie erlangen zeitliche sowie finanzielle Ressourcen zurück, die anderweitig eingesetzt werden können.
  • Kleine Unternehmen, die die Lohnabrechnung für Hamburg outsourcen, können sich voll und ganz auf ihr Wachstum konzentrieren. Wir erhalten immer wieder die Rückmeldung, wie wichtig unsere Leistungen für das wirtschaftliche Wachstum sind.
  • Als CEO eines Startups oder als Selbstständiger profitieren Sie von einer geringen Bürokratie und Sie genießen eine persönliche Betreuung. Während wir Ihre Entgeltabrechnung vornehmen, bauen Sie sich eine Zukunft auf! Selbstverständlich können Sie sich mit alltäglichen aber auch mit speziellen Fragen an uns wenden.

Ob Entgeltabrechnung, Personalabrechnung, Payroll Reisekostenabrechnung oder Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst – bei uns sind Sie richtig! Lernen Sie unsere Leistungen im Folgenden besser kennen.

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4. Entgeltabrechnung: Gehalts- und Lohnabrechnungen für Hamburg

Unter der Entgeltabrechnung fasst man die Lohn- und die Gehaltsabrechnung für Hamburg zusammen. Es handelt sich also um einen Oberbegriff für die beiden Termini. Wie Sie wissen, kann ein Arbeitgeber seine Angestellten sowohl über einen Lohn als auch über ein Gehalt vergüten. Der Unterschied: Das Gehalt ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit gezahlt wird; der Lohn ist hingegen abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden. Er kann also von Monat zu Monat variieren.

4.1 Ein Ausflug in den Alltag eines Lohnabrechnung-Dienstleisters

Nur ein Faktor, der entscheidend für Ihre Lohnabrechnung für Hamburg ist, sind die Lohnsteuerklassen Ihrer Angestellten. Je nach Steuerklasse ergibt sich ein anderer monatlicher steuerfreier Arbeitslohn (msA):

  • In der Steuerklasse I finden sich ledige Personen bzw. Personen, die unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind. Monatlich sind 1.029 Euro steuerfrei.
  • Die Steuerklasse II umfasst alleinerziehende Eltern, die mindestens ein minderjähriges Kind haben. Der monatlich steuerfreie Höchstbetrag: 1.225 Euro.
  • Der Lohnsteuerklasse III sind Personen angehörig, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben. Ebenso können Verheiratete und Verwitwete diese Steuerklasse wählen. Allerdings nur, wenn der (ehemalige) Partner in die Lohnsteuerklasse V fällt. Der msA beträgt hier max. 1.952 Euro.
  • Entscheiden sich beide Partner für die Lohnsteuerklasse IV, gehört das Paar dieser an. Und zwar unabhängig vom Geschlecht der Parteien. Der maximale msA beläuft sich auf 1.029 Euro.
  • Die Steuerklasse V umfasst (gleichgeschlechtliche) Ehepaare, bei denen sich ein Partner bzw. eine Partnerin für die Steuerklasse III entschieden hat. Für gewöhnlich ist das der Partie mit dem niedrigeren Einkommen. Der monatlich steuerfreie Höchstbetrag: 107 Euro.
  • In der Steuerklasse VI findet man ledige als auch verheiratete und bei Paaren gleichgeschlechtliche Personen mit zwei oder mehr beruflichen Tätigkeiten. Für beide Tätigkeiten ist eine Lohnsteuerkarte erforderlich, wobei der zweite Job dieser Lohnsteuerklasse zugeordnet wird. Der msA beträgt hier 0 Euro.

4.2 Noch ein Grund, warum viele Unternehmen für Hamburg die Lohnabrechnung abgeben

In diesem Abschnitt finden Sie ein Schema bzw. ein Muster für die Gehaltsabrechnung. Anhand dieses Schemas lässt sich erahnen, wie komplex sich die Entgeltabrechnung in der Praxis gestaltet. Und keine Sorge, wenn Sie der Anblick ins Schwitzen bringt – Sie haben ja uns!

Schema bzw. Muster für die Lohnabrechnung

Bruttoverdienst (Lohn/Gehalt)

+ Zuschläge und Zulagen

+ geldwerte Vorteile und Sachbezüge

+ pauschal versteuerte Lohnbestandteile

+ vermögenswirksame Leistungen

+ betriebliche Altersvorsorge

= Gesamt-Brutto

- Solidaritätszuschlag

- Lohnsteuer

- Kirchensteuer

- Sozialversicherungsbeträge (KV, PV, AV, RV)

= Nettoverdienst

- vermögenswirksame Leistungen

- Vorschüsse

- Dienstagen und andere Sachbezüge

+ Aufwandsentschädigungen

+ Sozialversicherungszuschüsse

= Auszahlungsbetrag

5. Beauftragen Sie uns mit der Personalabrechnung!

Wenn Sie nicht nur Ihre Gehaltsabrechnung für Hamburg auslagern wollen, sondern sich einen erfahrenen Partner wünschen, der zudem die Lohn- und Gehaltskosten führt sowie die Beiträge der Sozialversicherung übernimmt, ist die sogenannte Personalabrechnung das Richtige für Sie. Unsere Leistungen in diesem Bereich auf einen Blick:

  • Brutto-/Nettoabrechnungen
  • Lohnkonten-Führung und –Abschluss
  • Lohnsteuer (Ermittlung und Anmeldung)
  • Betriebsvereinbarungen, Tariflohn, Baulohn
  • Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern (Meldungen und Beitragsnachweise)
  • Sicherstellung des Mindestlohns
  • Arbeitszeitkonten, Zuschlagslöhne etc.
  • Verwaltung der Angestellten-Daten
  • Kurzarbeit, Mutterschaftsgeld u.Ä.
  • elektronische Langzeitarchivierung von Daten
  • Stundenlohnermittlung und Durchschnittsspeicher
  • variable Entgeltbestandteile (Ermittlung und Abrechnung)
  • betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile und Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen u.Ä.

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6. Gehaltsabrechnung für Hamburg: öffentlicher Dienst

Sie sind für die Buchführung eines Unternehmens im öffentlichen Dienst, einer Kommune, eines Vereins o.Ä. verantwortlich? Dann wissen Sie, dass der Kostendruck hier besonders hoch ist! Umso sinnvoller kann es sein, die Gehaltsabrechnung für Hamburg auszulagern. Als professioneller Dienstleister kümmern wir uns um Ihre Abrechnung – zielführend und wirtschaftlich!

Die deutsche Gesetzgebung samt verschiedensten Tarifen, wie AVR, TVöD und KAT macht die Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst komplizierter als viele andere Bereiche der Entgeltabrechnung. Da ist Fachwissen gefragt! Und genau dieses haben wir! Profitieren Sie u.a. von diesen Leistungen:

  • Verwaltung von Mitarbeitern (inkl. Ein- und Austritten)
  • mangelfreie Gehaltsabrechnung samt umfassendem Qualitätsmanagement
  • strukturierte Datenübernahme
  • Umsetzung von gesetzlichen Änderungen
  • Abwicklung von jeglichen Abrechnungsbesonderheiten (z.B. Kurzarbeit)
  • Verwaltung von Urlaubs- und Fehlzeiten
  • elektronische Meldungen (ELSTER u.Ä.)
  • u.v.m.

7. Die Gehaltsabrechnung für Hamburg auslagern: Payroll

Der Begriff Payroll hat keine einheitliche Bedeutung. So steht er zum einen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung an sich. Zum anderen versteht man hierunter eine Auflistung der Mitarbeiter eines Unternehmens samt zugehörigen Gehältern, Zuschlägen, Boni etc. Außerdem bezeichnet man mit dem Lehnwort den Gesamtgeldbetrag, den ein Betrieb aufbringen muss, um den Mitarbeitern Gehalt zu zahlen.

In Bezug auf das Outsourcen der Lohnabrechnung für Hamburg lässt sich Payroll also als eine Art „Gehaltliste“ übersetzen. Dementsprechend kümmern wir uns nicht nur um Ihre Lohnabrechnung, sondern Sie können sich auch in Sachen Sozialabgaben- und Steuer-Fristen sowie in der Zeiterfassung auf uns verlassen. Ebenso gehört die Einhaltung von tariflichen Bestimmungen zu unserem Aufgabengebiet. Weitere Leistungen, die wir für Sie übernehmen, wenn Sie die Lohnabrechnung für Hamburg outsourcen sind:

  • die Pflege der Personalstammdaten
  • das Führen von Personalakten
  • die Verständigung mit relevanten Anlaufstellen.

8. Professionelle Lohnabrechnung für Hamburg: (günstig) reisen will gelernt sein

Sie werden uns sicher zustimmen, wenn wir sagen, dass die Reisekostenabrechnung an sich eine tolle Sache ist. Allerdings bereitet der Prozess nur den Wenigsten Freude. Das liegt insbesondere daran, dass oft unklar ist, welche Kosten eigentlich erstattungsfähig sind. Wir geben Ihnen einen Überblick:

  • Fahrtkosten (mit Auto, Bahn oder Flugzeug)
  • die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
  • Mietwagen samt Park- und Mautgebühren
  • Reisenebenkosten
  • Übernachtungskosten (Hotels u.Ä.)
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Telefon- und Internetkosten.

Wenn Sie uns mit der Gehaltsabrechnung für Hamburg beauftragen, sammeln wir die entsprechenden Rechnungen und Quittungen Ihrer Belegschaft, um die Reisekosten erstatten zu können. Sofern die notwendigen Belege vorhanden sind, fällt für Sie bzw. Ihr Unternehmen keine Lohnsteuer an. Mögliche Gründe für eine Dienstreise sind übrigens Kundentermine, der Besuch von Messen, Schulungen u.Ä. sowie die Fahrt zu einer unternehmenseigenen Niederlassung. Letztere gilt nur dann als Dienstreise, wenn der zurückzulegende Weg vom Wohnsitz länger ist als die Wegstrecke von diesem zur üblichen Arbeitsstätte.

9. Professionelle Lohnabrechnung für Hamburg – auf uns ist Verlass!

Haben Sie Fragen zum Thema Gehaltsabrechnung für Hamburg auslagern? Oder möchten Sie mehr über unsere einzelnen Leistungen erfahren? So oder so – unser Expertenteam steht Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite! Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen und lassen Sie sich kompetent beraten! Gemeinsam gestalten wir die Prozesse in Ihrer Firma effizienter, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Worauf warten Sie noch? Überzeugen Sie sich selbst!

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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