Baulohnabrechnung für Zimmereien und Holzbau – Experten für Ihr Gewerk

Zimmereien und Holzbaubetriebe gehören zu den anspruchsvollsten Mandaten in der Lohnabrechnung. Sie unterliegen den Regelungen der SOKA-Bau, dem Tarifvertrag des Zimmergewerbes und dem Bundesrahmentarifvertrag Bau. Dazu kommen Saison-Kurzarbeitergeld, ULAK-Meldungen und die besondere Behandlung von Gesellenprüfungen und Berufsausbildung. Wer das selbst macht, braucht tiefes Fachwissen – oder einen spezialisierten Dienstleister. Lohnhelden ist genau das: Wir rechnen Baulohn für Zimmereien und Holzbaubetriebe ab – termingerecht, rechtssicher und vollständig digital. Unser Team kennt die Besonderheiten des Zimmergewerbes und hält alle Abrechnungsparameter automatisch auf dem aktuellen Stand des Tarifvertrags. Sie konzentrieren sich auf Holzbau und Zimmerei – wir erledigen die Abrechnung.

Warum brauchen Zimmereien eine spezialisierte Baulohnabrechnung?

Das Zimmergewerbe ist Teil des Baugewerbes – mit allen Konsequenzen für die Lohnabrechnung. Gleichzeitig hat es eigene tarifvertragliche Regelungen, die von der allgemeinen Baubranche abweichen. Das macht die Abrechnung besonders komplex.

Für Zimmereien und Holzbaubetriebe gelten gleichzeitig:

  • Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV): regelt Rahmenarbeitsbedingungen für das Baugewerbe
  • Tarifvertrag des Zimmergewerbes (TV ZG): spezifische Lohnregelungen und Zuschläge für Zimmerleute
  • VTV Bau (Verfahrenstarifvertrag): regelt die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der SOKA-Bau
  • Tarifvertrag über Zusatzrente (TV TZR) und Altersversorgung (TZA Bau)

Hinzu kommen: Schlechtwetterregelung (S-KUG), Mindestlohnvorgaben nach Lohngruppen, Urlaubsabrechnung über die ULAK und zahlreiche Besonderheiten bei Überstunden, Nachtarbeit und gefährlichen Arbeiten.

All das muss in der monatlichen Abrechnung korrekt abgebildet werden – sonst drohen Nachzahlungen an die SOKA-Bau, Korrekturen durch die Krankenkassen oder Nachforderungen des Finanzamts.

SOKA-Bau und ULAK: Was Zimmereien beachten müssen

Zimmereien sind in der Regel dem Sozialkassenverfahren der SOKA-Bau angeschlossen. Die SOKA-Bau besteht aus zwei Kassen:

  • ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft): Übernimmt die Finanzierung des bezahlten Urlaubs für Bauarbeiter. Der Arbeitgeber meldet monatlich die geleisteten Bruttolöhne und zahlt entsprechende Beiträge.
  • ZVK Bau (Zusatzversorgungskasse): Finanziert die betriebliche Altersvorsorge für Bauarbeiter.

Die Beitragssätze werden jährlich angepasst. Für das allgemeine Baugewerbe beträgt der ULAK-Beitrag ca. 20,8 % des Bruttolohns der gewerblichen Arbeitnehmer (Stand 2024/2025). Zimmereien können je nach Tätigkeitsschwerpunkt auch in den Geltungsbereich des Zimmergewerbes fallen, wo abweichende Sätze gelten.

Blick durch eine Glaswand in einen Besprechungsraum mit leuchtender Neon-Schrift „Go Big or Go Home“ und arbeitenden Personen

Monatliche SOKA-Meldungen sind Pflicht: Jeder Betrieb im Geltungsbereich des VTV muss bis zum 15. des Folgemonats die geleisteten Löhne melden und Beiträge abführen. Verspätungen werden mit Zinsen und Vertragsstrafen belegt.

Lohnhelden übernimmt alle SOKA-Meldungen vollautomatisch. Unsere Software ist direkt an die SOKA-Bau-Schnittstellen angebunden – keine manuelle Übertragung, kein Fehlerrisiko.

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Überlassen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung erfahrenen Spezialisten. Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.

Das übernimmt Lohnhelden für Ihre Zimmerei

Mit Lohnhelden erhalten Sie einen Rundum-Service, der alle Besonderheiten des Zimmergewerbes berücksichtigt:

  • Monatliche Lohnabrechnungen für Gesellen, Vorarbeiter, Poliere und kaufmännische Mitarbeitende
  • SOKA-Bau-Meldungen (ULAK und ZVK) inklusive korrekter Berechnung der Beitragssätze
  • SV-Meldungen und Beitragsnachweise an alle Krankenkassen
  • Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt
  • Meldungen an die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
  • Abrechnung des Saison-Kurzarbeitergelds (S-KUG) nach § 101 SGB III
  • Korrekte Umsetzung aller Tariferhöhungen (TV ZG / BRTV) ohne Ihr Zutun
  • Abrechnung von Gesellenprüfungen, Ausbildungsverhältnissen und Berufsschulzeiten
  • Alle Sonderzahlungen nach Tarifvertrag: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schlechtwettergeld
  • Vollständige digitale Dokumentation aller Abrechnungen und Meldungen

Viele unserer Zimmerei-Kunden kommen zu uns, nachdem ihre Steuerberaterin das Mandat abgegeben hat oder weil die Abrechnung zu zeitaufwendig geworden ist. Nach dem Wechsel zu Lohnhelden berichten sie vor allem von einer Sache: Klarheit. Sie wissen, dass alles korrekt läuft – ohne selbst nachschauen zu müssen.

Tarifvertrag Zimmergewerbe – aktuelle Lohntabellen und Regelungen

Blick durch eine Glaswand in ein Büro, in dem mehrere Personen an Schreibtischen arbeiten.

Der Tarifvertrag des Zimmergewerbes wird zwischen dem Deutschen Zimmerer- und Holzbauverband (DZH) und der IG BAU verhandelt. Er enthält neben den Mindestlöhnen auch Regelungen zu:

  • Lohngruppen und Lohnsätzen (je nach Tätigkeit und Region)
  • Zuschlägen für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage
  • Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld und sonstigen Sonderzahlungen
  • Fahrtkostenerstattungen für Montagefahrten

Lohnhelden pflegt alle aktuellen Tarifdaten und passt Ihre Abrechnungen bei jeder Tariferhöhung automatisch an. So vermeiden Sie Unterzahlungen (die zu Nachzahlungspflichten führen) und Überzahlungen (die Ihre Kalkulation belasten).

Transparente Festpreise – alle Baulohn-Spezifika inklusive
1–5 MA: ca. 45–105 €/Monat | 6–10 MA: ca. 105–170 €/Monat | 11–20 MA: ca. 195–300 €/Monat | 21–50 MA: ca. 330–700 €/Monat | 50+ MA: individuell. SOKA-Bau, ULAK, ZVK, S-KUG, TV ZG – kein Aufpreis, monatlich kündbar.

Häufige Fehler bei der Baulohnabrechnung für Zimmereien

Zimmereien und Holzbaubetriebe haben eine besonders fehleranfällige Lohnabrechnung – nicht wegen fehlender Sorgfalt, sondern wegen der Komplexität. Diese Fehler kommen regelmäßig vor:

  • Falsche Abgrenzung Zimmergewerbe / allgemeines Baugewerbe: Wer Holzbau macht, ist nicht immer im TV ZG, sondern manchmal im allgemeinen BRTV. Die Abgrenzung ist komplex und entscheidet über Lohngruppen und Beitragssätze.
  • Fehlerhafte SOKA-Bau-Meldungen: ULAK-Beiträge werden falsch berechnet oder verspätet gemeldet. Die SOKA-Bau prüft das und verhängt Vertragsstrafen.
  • S-KUG nicht genutzt: Viele Zimmereien beantragen kein Saison-KUG, obwohl sie Anspruch hätten. Das kostet bares Geld.
  • Falsche Lohngruppen: Poliere, Vorarbeiter und Gesellen haben unterschiedliche Lohngruppen – die Verwechslung kann Nachzahlungen auslösen.
  • Montage-Zuschläge vergessen: Bei Montagetätigkeiten (auswärtige Baustellen) gelten Zuschläge und Fahrkostenregelungen nach Tarifvertrag, die häufig nicht korrekt abgerechnet werden.

Lohnhelden hat für jedes dieser Fehlerszenarien eigene Prüfroutinen entwickelt. Bei der Probeabrechnung zu Beginn der Zusammenarbeit überprüfen wir systematisch alle Parameter – und beheben bestehende Fehler, bevor sie zu Problemen werden.

Holzbau und Zimmergewerbe: aktuelle Entwicklungen 2025/2026

Der Holzbau-Sektor erlebt in Deutschland seit mehreren Jahren einen Boom. Nachhaltiges Bauen, CO₂-Reduktion und der Trend zu modularen Holzkonstruktionen treiben die Nachfrage. Das bedeutet für viele Zimmereien: mehr Aufträge, mehr Mitarbeitende – und damit auch komplexere Lohnabrechnung.

Besonders relevante Entwicklungen für Zimmereien:

  • Lohntariferhöhungen Baugewerbe: Die IG BAU hat für 2025 und 2026 erhebliche Lohnerhöhungen im Baugewerbe durchgesetzt. Diese müssen in der Abrechnung korrekt und termingerecht umgesetzt werden.
  • Mindestlohn-Anpassungen: Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es für das Zimmergewerbe eigene Mindestlöhne nach TV ZG. Beide müssen beachtet werden.
  • Verstärkte SOKA-Bau-Prüfungen: Die SOKA-Bau hat angekündigt, Betriebsprüfungen zu intensivieren. Betriebe, die bisher selbst abgerechnet haben, sollten ihre Dokumentation überprüfen.

Lohnhelden setzt alle Tariferhöhungen automatisch um und informiert Sie aktiv über gesetzliche Änderungen, die Ihren Betrieb betreffen. Sie brauchen keine eigene Recherche – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Mehrere Personen arbeiten konzentriert an ihren Schreibtischen in einem hellen, offenen Büro mit weißen Dachbalken und moderner Einrichtung

LOHNABRECHNUNG ZUVERLÄSSIG AUSGELAGERT

Wir unterstützen Steuerkanzleien als spezialisierter Partner bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Fachlich sicher, termintreu und abgestimmt auf Ihre Kanzleiprozesse.

Frau arbeitet am Laptop in einem Büro, im Hintergrund gehen unscharf Personen vorbei.

Onboarding für Zimmereien: der Lohnhelden-Prozess

Der Wechsel zu Lohnhelden ist auch für Zimmereien mit komplexen Baulohn-Mandaten unkompliziert. Hier ist, was passiert:

Phase 1 – Analyse (1–2 Tage): Wir erfassen alle relevanten Betriebsdaten: Anzahl Mitarbeitende nach Lohngruppen, aktuelle Tarifzuordnung (TV ZG oder BRTV), SOKA-Bau-Kundennummer, bestehende Abrechnungsunterlagen.

Phase 2 – Datenmigration (1–2 Wochen): Import der Stamm- und Bewegungsdaten aus dem Vorjahr oder laufenden Jahr. Überprüfung auf Konsistenz und Vollständigkeit.

Phase 3 – Probeabrechnung (1–3 Tage): Wir erstellen eine vollständige Probeabrechnung für einen repräsentativen Mitarbeiter – inklusive SOKA-Bau-Beitragsberechnung und S-KUG-Simulation. Sie prüfen und bestätigen.

Phase 4 – Go-live: Ab dem vereinbarten Startmonat laufen alle Abrechnungen reibungslos über Lohnhelden. Monatlich erhalten Sie pünktlich alle Unterlagen.

Besonderheit für Zimmereien mit Saisonarbeitnehmern und Monteuren: Wir richten spezielle Arbeitszeitmodelle und Zuschlagsregelungen für Montagearbeiten ein, die korrekt in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Was unsere Zimmererei-Kunden über Lohnhelden sagen

Zimmereien, die zu Lohnhelden gewechselt haben, berichten vor allem von drei Vorteilen: Entlastung, Sicherheit und Klarheit.

Entlastung: Die Lohnabrechnung für eine Zimmerei mit 10–20 gewerblichen Mitarbeitenden kostet bei Eigenabrechnung 2–4 Stunden pro Monat – zuzüglich reaktiver Aufwände bei Prüfungen, Korrekturen und Sonderfällen. Mit Lohnhelden reduziert sich der Aufwand auf das Liefern der monatlichen Stundennachweise.

Sicherheit: Kein Betriebsprüfer der SOKA-Bau hat bei unseren Kunden Beanstandungen gefunden. Vollständige Dokumentation, korrekte Meldungen, keine Vertragsstrafen.

Klarheit: Monatlich festes Budget, bekannte Kosten, kein Überraschungsaufwand. Auch bei Sonderfällen – Ein- und Austritten, Elternzeit, Kurzarbeit – fallen keine Extrakosten an.

ULAK und ZVK: Beitragssätze, Fristen und praktische Details

Die SOKA-Bau ist die übergreifende Organisation, unter der zwei eigenständige Kassen agieren: die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) und die ZVK Bau (Zusatzversorgungskasse). Für Zimmereien und Holzbaubetriebe im Geltungsbereich des VTV Bau sind Meldungen an beide Kassen Pflicht.

ULAK-Beiträge: Der ULAK-Beitrag wird vom Arbeitgeber auf die Bruttolöhne aller gewerblichen Mitarbeitenden erhoben. Der aktuelle Beitragssatz im allgemeinen Baugewerbe beträgt ca. 20,8 % des Bruttolohns. Im Zimmergewerbe kann ein abweichender Satz gelten – abhängig davon, ob der TV ZG oder der allgemeine BRTV angewendet wird. Die ULAK verwaltet das Urlaubsgeld der Arbeitnehmer und zahlt es direkt aus.

Person mit zusammengebundenem Haar trinkt aus einer Tasse in einem Besprechungsraum; im unscharfen Hintergrund sitzt eine weitere Person am Tisch, helle, entspannte Büroszene

ZVK-Beiträge: Der ZVK-Beitrag wird für die betriebliche Altersversorgung erhoben. Der Arbeitgeber zahlt einen prozentualen Anteil der Bruttolöhne, der in individuelle Versorgungskonten der Arbeitnehmer fließt. Bei Renteneintritt zahlt die ZVK Bau eine Betriebsrente an die Beschäftigten.

Meldefrist und Zahlungsfrist: Wie bei anderen Sozialkassen muss die Meldung bis zum 15. des Folgemonats bei der SOKA-Bau eingehen. Die Beitragszahlung erfolgt parallel. Verspätungen werden konsequent verfolgt und führen zu Verzugszinsen und Vertragsstrafen. Lohnhelden übermittelt alle Meldungen automatisch und fristgerecht.

  • ULAK-Meldung: monatlich bis 15. des Folgemonats
  • ZVK-Meldung: monatlich, zusammen mit ULAK-Meldung
  • Jahresabschluss-Meldung: bis 31. Januar des Folgejahres
  • Betriebsprüfungen SOKA-Bau: unregelmäßig, in der Regel alle 3–5 Jahre

Lohnhelden hat eine direkte digitale Schnittstelle zur SOKA-Bau. Das bedeutet: keine manuelle Dateneingabe, keine Fehler durch Übertragung. Alle Meldungen laufen vollautomatisch.

Montage und Auswärtstätigkeit korrekt in der Lohnabrechnung abbilden

Zimmereien und Holzbaubetriebe arbeiten häufig auf auswärtigen Baustellen – manchmal in der Nähe, manchmal weit vom Betriebssitz entfernt. Montagearbeiten und Auswärtstätigkeiten haben eigene tarifvertragliche und steuerliche Regelungen, die in der Lohnabrechnung korrekt abgebildet werden müssen.

Tarifliche Montagezuschläge: Nach dem Tarifvertrag des Zimmergewerbes (TV ZG) und dem BRTV haben Arbeitnehmer bei auswärtigen Tätigkeiten Anspruch auf Montagezuschläge. Diese sind abhängig von der Entfernung des Einsatzorts vom Wohnort oder Betriebssitz und müssen in der Abrechnung als eigene Lohnart ausgewiesen werden.

Fahrtkosten und Auslöse: Neben den Zuschlägen regeln die Tarifverträge auch Fahrkostenerstattungen und Verpflegungsmehraufwand (Auslöse). Diese Beträge können steuerfrei sein – bis zu den gesetzlichen Pauschalen – oder müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die korrekte steuerliche Behandlung ist komplex und fehleranfällig.

Steuerliche Behandlung: Auswärtige Baustellen werden steuerrechtlich als auswärtige Tätigkeitsstätten behandelt. Arbeitgeber können Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstatten – bis zu 14 Euro bei eintägigen Abwesenheiten und bis zu 28 Euro bei mehrtägigen Abwesenheiten. Übersteigende Beträge müssen versteuert werden. Lohnhelden rechnet diese Fälle korrekt ab und stellt sicher, dass der steuerfreie Anteil optimal ausgenutzt wird.

Besonderheit bei langen Projekten: Wenn ein Mitarbeiter über mehrere Monate auf derselben Baustelle tätig ist, kann diese nach steuerlichen Regeln zur ersten Tätigkeitsstätte werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf die steuerfreie Erstattungsmöglichkeit. Lohnhelden überwacht diese Fristen und informiert Sie, bevor eine Umqualifizierung erfolgt.

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S-KUG für Zimmereien: Antrag, Abrechnung und Erstattung

Schwarzweißaufnahme eines modernen Bürogebäudes mit großer Glasfassade und markanten, schräg auskragenden Dächern; davor Bäume ohne Blätter, ein gepflasterter Vorplatz und parkende Autos

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist für Zimmereien und Holzbaubetriebe oft ein wichtiges Instrument, um in der Schlechtwetterzeit finanzielle Engpässe zu überbrücken und qualifizierte Mitarbeitende zu halten. Trotzdem wird S-KUG in vielen Betrieben nicht oder nicht optimal genutzt.

Grundvoraussetzungen: Das Zimmergewerbe gehört zum Geltungsbereich der Schlechtwetterregelung nach dem SGB III. Das bedeutet: Wenn witterungsbedingte Arbeitsausfälle entstehen, kann der Betrieb S-KUG beantragen. Die Schlechtwetterzeit dauert vom 1. Dezember bis zum 31. März. Innerhalb dieser Zeit können Betriebe für ausgefallene Stunden S-KUG erhalten.

Was gilt als Witterungsausfall? Nicht nur direkter Frost oder Schnee berechtigt zum S-KUG. Auch Regen, Sturm und andere Witterungseinflüsse, die die Arbeit auf der Baustelle unmöglich oder unzumutbar machen, können anerkannt werden. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag – eine gute Dokumentation der Ausfallursachen ist daher wichtig.

Der Antragsprozess: Zuerst muss der Betrieb eine Anzeige über drohenden Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit stellen. Dann erfasst Lohnhelden monatlich die ausgefallenen Stunden je Mitarbeiter. Am Monatsende berechnen wir den Erstattungsanspruch, erstellen die Abrechnungsunterlagen und reichen sie fristgerecht ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen auf das Betriebskonto.

Typisches Einsparpotenzial: Ein Zimmereibetrieb mit 12 gewerblichen Mitarbeitenden, die im Dezember und Januar jeweils 3 Wochen nicht arbeiten können, hat bei einem Durchschnittslohn von 2.800 Euro brutto einen S-KUG-Anspruch von ca. 8.000–12.000 Euro. Dieses Geld wird ohne Lohnhelden in vielen Betrieben schlicht nicht abgerufen.

Selbst-Check: Ist Ihre Zimmerei-Abrechnung auf dem aktuellen Stand?

Baulohnabrechnung für Zimmereien ist komplex – und Fehler schleichen sich oft über Monate ein, bevor sie bemerkt werden. Mit diesem Selbst-Check erkennen Sie schnell, ob Handlungsbedarf besteht:

  • Sind alle gewerblichen Mitarbeitenden korrekt bei der SOKA-Bau (ULAK und ZVK) gemeldet?
  • Werden die ULAK-Beitragssätze korrekt auf alle beitragspflichtigen Bruttolöhne angewendet?
  • Werden Montage-Zuschläge und Auswärtskosten korrekt und steueroptimal abgerechnet?
  • Wird S-KUG in der Schlechtwetterzeit konsequent beantragt und vollständig abgerechnet?
  • Sind die aktuellen TV ZG-Lohntabellen in Ihrer Abrechnungssoftware hinterlegt?
  • Haben Sie vollständige Dokumentation für potenzielle SOKA-Bau-Betriebsprüfungen?

Wenn Sie einen oder mehrere dieser Punkte nicht mit Sicherheit bejahen können, lohnt sich das Gespräch mit Lohnhelden. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und zeigen Ihnen, wo konkrete Lücken bestehen.

Holzbau-Boom und seine Folgen für die Lohnabrechnung

Der Holzbau-Sektor wächst rasant. Neue Projekte, neue Mitarbeitende, neue Herausforderungen. Für die Lohnabrechnung bedeutet Wachstum: mehr Komplexität, mehr Risiko, mehr Aufwand. Besonders wachsende Zimmereien merken schnell, dass die bisherige Lösung an ihre Grenzen stößt.

Wachstum von 5 auf 15 Mitarbeitende: Was früher in zwei Stunden erledigt war, dauert jetzt einen halben Tag. Ein neuer Auszubildender, ein Monteur mit auswärtiger Baustelle, ein Vorarbeiter mit Lohngruppen-Wechsel – jeder neue Fall erhöht die Komplexität. Mit Lohnhelden skaliert Ihr Unternehmen, ohne dass die Lohnabrechnung zum Engpass wird.

Neue Mitarbeitende aus dem Ausland: Viele Zimmereien beschäftigen heute Arbeitskräfte aus Osteuropa. Die korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Mitarbeitenden – inklusive etwaiger A1-Bescheinigungen für Auslandstätigkeiten – ist komplex. Lohnhelden hat Erfahrung mit internationalen Beschäftigungskonstellationen im Baugewerbe.

Kurzfristige Kapazitätsspitzen: Wenn plötzlich für ein Großprojekt 5 neue Zimmerleute eingestellt werden und nach Projektabschluss wieder ausscheiden – all das muss korrekt abgerechnet werden, inklusive aller Ein- und Austrittsmeldungen, Urlaubsabrechnungen und SOKA-Meldungen. Für Lohnhelden ist das Routinearbeit.

Lohnhelden für Zimmereien: Jetzt anfragen

Sie führen eine Zimmerei oder einen Holzbaubetrieb und möchten sicherstellen, dass Ihre Baulohnabrechnung korrekt, vollständig und compliant ist? Lohnhelden ist Ihr Ansprechpartner. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Ihre aktuelle Situation analysieren und Ihnen zeigen, was wir für Ihren Betrieb tun können.

Besonders für Zimmereien gilt: Die Komplexität der Abrechnung – SOKA-Bau, TV ZG, S-KUG, Montagezuschläge – erfordert echte Spezialkenntnisse. Diese Kompetenz haben wir. Und wir bringen sie jeden Monat neu für Ihren Betrieb ein.

Kontaktieren Sie uns über lohnhelden.net oder rufen Sie direkt an. Erste Fragen können wir oft schon am Telefon klären. Unser Versprechen: Wir sind ehrlich mit Ihnen – wenn Lohnhelden für Ihren spezifischen Betrieb die richtige Lösung ist, sagen wir das klar. Wenn nicht, sagen wir das auch.

Zwei Personen arbeiten gemeinsam an einem Laptop in einem modernen Besprechungsraum, durch eine Glaswand fotografiert

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Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.

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FAQ

IHRE FRAGEN UNSERE ANTWORTEN

In der Regel ja. Zimmereien und Holzbaubetriebe fallen typischerweise in den Geltungsbereich des VTV Bau und sind damit bei der SOKA-Bau (ULAK/ZVK) angeschlossen. Ob der Tarifvertrag Zimmergewerbe oder der allgemeine BRTV gilt, hängt vom Tätigkeitsschwerpunkt ab. Lohnhelden prüft das für Sie und stellt die korrekte Meldepflicht sicher.

Ja. Das Zimmergewerbe gehört zu den Branchen, in denen Saison-Kurzarbeitergeld gewährt werden kann. S-KUG kann in der Schlechtwetterzeit beantragt werden, wenn witterungsbedingt Arbeit ausfällt. Lohnhelden übernimmt die Beantragung und Abrechnung vollständig – einschließlich der Erstattungsanträge an die Bundesagentur für Arbeit.

Die SOKA-Bau führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch. Lohnhelden stellt sicher, dass alle Meldungen und Beitragszahlungen korrekt und vollständig dokumentiert sind. Im Prüfungsfall stellen wir Ihnen alle relevanten Unterlagen und Nachweise zur Verfügung. Unsere Kunden haben im Prüfungsfall nichts nachzuzahlen – weil wir von Anfang an korrekt arbeiten.

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