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Für Maler- und Lackierbetriebe gelten in der Lohnabrechnung eigene Regeln – und die sind nicht mit dem allgemeinen Baugewerbe identisch. Wer als Malerbetrieb Lohnabrechnung macht, muss die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (UK-Maler) kennen, den Rahmentarifvertrag Maler beherrschen und wissen, wie UK- und ZVK-Beiträge korrekt berechnet werden. Das ist Spezialwissen, das viele Steuerberater und allgemeine Lohnbüros nicht haben. Lohnhelden ist auf Baulohnabrechnung spezialisiert – auch und gerade für das Maler- und Lackiererhandwerk. Wir rechnen korrekt nach UK-Maler-Regelungen ab, melden pünktlich und sorgen dafür, dass Sie keine Probleme mit der Malerkasse bekommen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Aufträge – Lohnhelden erledigt die Abrechnung.
Das Maler- und Lackiererhandwerk gehört zwar zum Baunebengewerbe, hat aber eine eigene Sozialkasse – die UK-Maler. Das ist der entscheidende Unterschied zur allgemeinen Baulohnabrechnung, den viele Lohnbüros übersehen.
Was Malerbetriebe bei der Lohnabrechnung beachten müssen:
Ein häufiger Fehler: Manche Malerbetriebe werden fälschlicherweise der SOKA-Bau zugeordnet – das ist fast immer falsch. Maßgeblich ist der überwiegende Tätigkeitsschwerpunkt. Lohnhelden prüft das für Sie und stellt die korrekte Kassenzuordnung sicher.
Die UK-Maler (Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) ist eine tarifvertraglich begründete Sozialkasse. Ihre zwei Hauptaufgaben:
Wer ist beitragspflichtig? Alle Arbeitnehmer des Maler- und Lackiererhandwerks, die nach dem Tarifvertrag arbeiten – also Gesellen, Facharbeiter, Auszubildende. Nicht beitragspflichtig sind Meister und kaufmännische Angestellte (in bestimmten Konstellationen).
Was passiert bei Nichtmeldung? Die UK-Maler führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch. Betriebe, die keine oder falsche Meldungen abgeben, müssen mit Nachforderungen, Vertragsstrafen und Zinsen rechnen. Im schlimmsten Fall können vergangene Perioden vollständig nachveranlagt werden.
Lohnhelden kümmert sich um alle UK-Maler-Meldungen. Unsere Software ist direkt an die Schnittstellen der Malerkasse angebunden. Fehler durch manuelle Dateneingabe sind damit ausgeschlossen.
AB 8,90€ PRO ABRECHNUNGSFALL
Jeder Mitarbeiter erhält von uns seinen eigenen Downloadlink und kann die Gehaltsabrechnungen selbst herunterladen. Es spart Ihnen Portokosten oder Zeitaufwand für die Verteilung der Gehaltsabrechnungen durch die Hauspost.
Inkl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen, An- und Abmeldungen sowie den standardmäßigen Auswertungen und Dokumente (*Sehen Sie unsere detailierte Leistungsbeschreibung in Ihrem Angebot).
Dokumente per Brief an Ihre Mitarbeiter.
Zugriff auf Ihre gesamte Datenbank zur Erstellung individueller Reportings.
Besonderheit: Bei gemischten Betrieben (z.B. Maler- und Bodenlegearbeiten) ist die Kassenzuordnung komplex. Lohnhelden prüft Ihren individuellen Fall und sorgt für die korrekte Abgrenzung.
Der Rahmentarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen bundesweit. Ergänzt wird er durch regionale Lohntarifverträge, die unterschiedliche Lohnsätze nach Bundesland und Lohngruppe vorsehen.
Wesentliche Inhalte:
Lohnhelden pflegt alle aktuellen Tarifdaten und passt Ihre Abrechnungen bei jeder Tariferhöhung automatisch an. Sie müssen sich nicht selbst über Änderungen informieren.
Transparente Festpreise – UK-Maler-Meldungen inklusive
19,90 €/MA bis 20 MA | 19,50 €/MA bis 30 MA | 18,90 €/MA bis 40 MA | 17,90 €/MA ab 41 MA – zzgl. 30 € Firmenpauschale/Monat. Beispiele: 10 MA = 229 €, 20 MA = 428 €, 40 MA = 786 €/Monat. UK-Maler, ZVK, SV-Meldungen und persönlicher Ansprechpartner inklusive. Monatlich kündbar.
Die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (UK-Maler) führt regelmäßige Betriebsprüfungen durch. Diese Prüfungen können für Betriebe, die keine sorgfältige Dokumentation führen, teuer werden.
Was bei einer UK-Maler-Betriebsprüfung geprüft wird:
Bei Beanstandungen erhebt die UK-Maler:
Mit Lohnhelden sind Sie für jede Betriebsprüfung gewappnet. Wir führen vollständige digitale Dokumentation aller Meldungen und Beitragsnachweise. Im Prüfungsfall stellen wir alle Unterlagen sofort bereit – ohne Stress, ohne Rechercheaufwand für Sie.
Ein häufig unterschätztes Thema: Viele Maler- und Lackierbetriebe führen nicht nur Malerarbeiten aus. Bodenbeläge, Trockenbau, Fassadenarbeiten – je nach Leistungsspektrum kann die Zuordnung zur UK-Maler oder zur SOKA-Bau variieren.
Die Faustregel: Entscheidend ist, welche Arbeiten im Betrieb überwiegen (nach Arbeitsstunden oder Umsatz). Überwiegen Malerarbeiten – UK-Maler. Überwiegen allgemeine Bauarbeiten – SOKA-Bau. Bei einer 50/50-Aufteilung wird üblicherweise die UK-Maler zuständig.
Warum das wichtig ist: Wer in der falschen Kasse gemeldet ist, zahlt entweder doppelt (wenn beide Kassen Beiträge fordern) oder bekommt Nachforderungen von der richtigen Kasse – zzgl. Zinsen und Vertragsstrafen.
Lohnhelden analysiert Ihr Betriebsprofil und stellt sicher, dass die korrekte Kassenzuordnung gewählt wird. Bei Grenzfällen holen wir eine Auskunft der zuständigen Kasse ein – das schafft Rechtssicherheit.
Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.
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Das Maler- und Lackiererhandwerk hat in den letzten Jahren erhebliche Lohnerhöhungen durch Tarifverhandlungen erzielt. Das ist gut für die Arbeitnehmer – aber es bedeutet auch, dass Lohnbuchhaltung häufiger aktualisiert werden muss.
Was sich ändert und wie Lohnhelden reagiert:
Ein konkretes Beispiel: Wenn zum 1. April der Stundenlohn in Ihrer Region um 60 Cent steigt, werden alle Abrechnungen ab April automatisch mit dem neuen Satz erstellt. Sie müssen nichts tun, nichts einpflegen, nichts prüfen.
Das Maler- und Lackiererhandwerk ist eine Nische mit eigenen Regeln. Viele allgemeine Lohnbüros und Steuerberater kennen die UK-Maler nicht ausreichend – und das zeigt sich in der Praxis:
Lohnhelden hat sich auf Baulohn und handwerkliche Sozialkassen spezialisiert. Das bedeutet: Wir kennen die UK-Maler so gut wie wenige andere Dienstleister. Unsere Prozesse sind auf die spezifischen Anforderungen des Maler- und Lackiererhandwerks zugeschnitten – nicht auf einen allgemeinen Durchschnitt.
Für Ihren Betrieb bedeutet das: Rechtssicherheit, korrekte Abrechnungen und ein Dienstleister, der nicht jedes Mal nachfragen muss, was die Malerkasse ist.
Die UK-Maler erhebt von allen Maler- und Lackierbetrieben im Geltungsbereich des Tarifvertrags monatliche Beiträge. Diese Beiträge sind ein wesentlicher Teil der Lohnnebenkosten – und müssen korrekt berechnet und pünktlich gemeldet werden.
Urlaubskassen-Beitrag (UK): Arbeitgeber zahlen monatlich 12,3 % des Bruttolohns aller beitragspflichtigen Mitarbeitenden. Dieser Beitrag finanziert die Urlaubsvergütung, die direkt von der UK-Maler an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber führt das Urlaubsgeld nicht selbst aus – das ist ein wesentlicher Unterschied zur normalen Gehaltsabrechnung.
ZVK-Beitrag (Zusatzversorgungskasse Maler): 2,0 % des Bruttolohns werden zusätzlich für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeitenden eingezahlt. Insgesamt belaufen sich die UK-Maler-Beiträge auf 14,3 % des Bruttolohns – ein beachtlicher Posten in der Lohnkostenrechnung jedes Malerbetriebs.
Meldetermin: Die monatliche Bruttolohnmeldung muss bis zum 15. des Folgemonats bei der UK-Maler eingehen. Lohnhelden übermittelt alle Meldungen automatisch und dokumentiert jeden Meldevorgang für Ihre Unterlagen.
Was passiert bei Betriebsprüfungen der UK-Maler: Prüfer der UK-Maler besuchen Betriebe und gleichen die Lohnkonten mit den Meldungen ab. Betriebe, die Lohnhelden nutzen, haben im Prüfungsfall alle Unterlagen sofort digital verfügbar. Die Prüfung ist in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen – ohne Nachforderungen.
Das Maler- und Lackiererhandwerk hat einen bundesweiten Rahmentarifvertrag – aber die konkreten Lohnsätze werden in regionalen Lohntarifverträgen festgelegt. Das bedeutet: Was ein Malergeselle in Bayern verdient, kann sich von dem unterscheiden, was in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg gilt.
Bundesweiter Rahmentarifvertrag (RTV): Der RTV regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Dazu gehören die Lohngruppen-Einstufung, die Urlaubsregelungen, Zuschläge und die Grundstruktur der Sozialkassenbeiträge. Der RTV wird zwischen dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der IG BAU verhandelt.
Regionale Lohntarifverträge: Für die konkreten Stundenlöhne und Lohnanpassungen sind die regionalen Tarifverträge entscheidend. Diese werden auf Landesebene oder sogar für einzelne Regionen verhandelt. In Deutschland gibt es über 10 verschiedene regionale Lohntarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet: Wenn Sie Mitarbeitende in verschiedenen Bundesländern einsetzen – zum Beispiel auf Baustellen außerhalb Ihres Hauptsitzes – kann es vorkommen, dass unterschiedliche Lohnsätze gelten. Das ist insbesondere bei Montagetätigkeiten relevant. Lohnhelden kennt alle regionalen Tarifverträge und rechnet stets nach dem korrekten Tarif ab.
Tarifanpassungen im Blick: Regionale Tarifverhandlungen finden in unregelmäßigen Abständen statt. Wenn in Ihrer Region ein neuer Tarifabschluss erzielt wird, aktualisiert Lohnhelden Ihre Abrechnungen automatisch zum Gültigkeitsdatum. Sie müssen kein einziges Tarifblatt selbst lesen oder Zahlen einpflegen.
Nicht alle Mitarbeitenden in einem Maler- und Lackierbetrieb werden nach demselben Schema abgerechnet. Es gibt wichtige Unterschiede je nach Beschäftigungskategorie – und wer hier nicht aufpasst, riskiert sowohl Fehler in der Lohnabrechnung als auch Probleme mit der UK-Maler.
Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk: Azubis sind UK-Maler-beitragspflichtig, aber mit einem reduzierten Beitragssatz. Gleichzeitig haben sie Urlaubsanspruch nach dem Tarifvertrag – der über die UK-Maler abgewickelt wird. Die korrekte Einordnung von Auszubildenden in der Lohnabrechnungssoftware ist für viele Betriebe eine Fehlerquelle.
Meister im Betrieb: Ob ein Malermeister UK-Maler-beitragspflichtig ist, hängt von seiner konkreten Tätigkeit ab. Ist er vorwiegend operativ auf der Baustelle tätig, kann er beitragspflichtig sein. Führt er ausschließlich kaufmännische oder leitende Tätigkeiten aus, ist er es nicht. Diese Abgrenzung wird von der UK-Maler im Zweifel geprüft. Lohnhelden bewertet Ihren konkreten Fall und stellt die korrekte Einordnung sicher.
Teilzeitkräfte und Minijobber: Auch Teilzeitkräfte können UK-Maler-beitragspflichtig sein, wenn sie nach dem Tarifvertrag entlohnt werden. Minijobber haben eigene Regelungen – sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der UK-Maler. Lohnhelden rechnet alle Beschäftigungsformen korrekt ab, einschließlich kurzfristiger Beschäftigung und Midijobs.
Besonderheit bei Geringverdienern: Wenn ein Mitarbeitender sehr wenige Stunden arbeitet und entsprechend wenig verdient, kann es sein, dass der UK-Maler-Beitrag rechnerisch sehr klein wird. Die UK-Maler hat für solche Grenzfälle eigene Regelungen. Lohnhelden kennt diese und wendet sie automatisch an.
Nutzen Sie diese Checkliste, um einzuschätzen, ob Ihre aktuelle Lohnabrechnung alle UK-Maler-Anforderungen erfüllt:
Können Sie alle Punkte mit Sicherheit bestätigen? Falls nicht – sprechen Sie mit Lohnhelden. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation kostenlos und zeigen Ihnen konkret, was optimiert werden sollte.
Der Markt für Maler- und Lackierleistungen ist hart umkämpft. Preisdruck, Fachkräftemangel, steigende Materialkosten – in diesem Umfeld wird die Kontrolle der Lohnkosten zum strategischen Wettbewerbsvorteil. Wer zu viel für die Lohnabrechnung zahlt, verliert Marge. Wer fehlerhafte Abrechnungen hat, riskiert Nachzahlungen, die die Kalkulation sprengen.
Lohnhelden bietet Malerbetrieben einen klaren Vorteil: Feste, planbare Lohnabrechungskosten ohne versteckte Extras. Sie wissen jeden Monat genau, was die Abrechnung kostet – und können diesen Betrag zuverlässig in Ihre Kalkulation einrechnen. Kein Stundensatz-Risiko, keine Jahres-Nachberechnungen.
Gleichzeitig schützt Lohnhelden Ihre Marge durch fehlerfreie UK-Maler-Meldungen. Vertragsstrafen und Nachzahlungen an die UK-Maler können schnell tausende Euro betragen – und vernichten damit Margen, die Sie mit echter Arbeit erarbeitet haben. Mit Lohnhelden passiert das nicht.
Ein weiterer Aspekt: Wenn Ihre Lohnabrechnung professionell und digital ist, wirkt das positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Mitarbeitende, die ihre Abrechnungen jederzeit digital abrufen können und immer pünktlich und korrekt bezahlt werden, sind zufriedener und loyaler. In Zeiten von Fachkräftemangel ist das ein echter Vorteil.
Sie führen einen Maler- oder Lackierbetrieb und möchten sichergehen, dass Ihre UK-Maler-Meldungen korrekt, vollständig und pünktlich sind? Lohnhelden ist der Spezialist für Baulohn und handwerkliche Sozialkassen – auch für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Was Sie von uns erwarten können: Korrekte UK-Maler- und ZVK-Meldungen jeden Monat, pünktlich zum 15. Keine Vertragsstrafen, keine Nachzahlungen, keine Betriebsprüfungs-Überraschungen. Stattdessen: Planbarkeit, Transparenz und die Gewissheit, dass alles korrekt ist.
Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch unter lohnhelden.net. In 30 Minuten erfahren Sie, was Lohnhelden für Ihren Betrieb kostet, was wir übernehmen und wie der Wechsel reibungslos funktioniert. Ohne Risiko, ohne Mindestlaufzeit.
Überlassen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung erfahrenen Spezialisten. Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.
FAQ
Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt grundsätzlich die UK-Maler (Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse), nicht die SOKA-Bau. Die SOKA-Bau ist für das allgemeine Bauhauptgewerbe zuständig. Wenn Ihr Betrieb sowohl Maler- als auch allgemeine Bauarbeiten ausführt, kommt es auf den überwiegenden Tätigkeitsschwerpunkt an. Lohnhelden klärt das für Sie.
Die Beiträge zur UK-Maler trägt der Arbeitgeber vollständig. Aktuell beträgt der Urlaubskassen-Beitrag (UK) 12,3 % des Bruttolohns und der ZVK-Beitrag 2,0 % – insgesamt also 14,3 % des Bruttolohns der beitragspflichtigen Mitarbeitenden. Diese Beträge müssen bis zum 15. des Folgemonats gemeldet und überwiesen werden. Lohnhelden erledigt das vollautomatisch.
Die UK-Maler erhebt bei verspäteten oder fehlenden Meldungen Vertragsstrafen und Zinsen. Wenn eine Betriebsprüfung ergibt, dass Beiträge in der Vergangenheit nicht korrekt gemeldet wurden, können Nachforderungen für mehrere Jahre rückwirkend erhoben werden. Mit Lohnhelden passiert das nicht – wir melden pünktlich und vollständig, jeden Monat.