Baulohnabrechnung für Maler- und Lackierbetriebe – UK/ZVK Experten

Für Maler- und Lackierbetriebe gelten in der Lohnabrechnung eigene Regeln – und die sind nicht mit dem allgemeinen Baugewerbe identisch. Wer als Malerbetrieb Lohnabrechnung macht, muss die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (UK-Maler) kennen, den Rahmentarifvertrag Maler beherrschen und wissen, wie UK- und ZVK-Beiträge korrekt berechnet werden. Das ist Spezialwissen, das viele Steuerberater und allgemeine Lohnbüros nicht haben. Lohnhelden ist auf Baulohnabrechnung spezialisiert – auch und gerade für das Maler- und Lackiererhandwerk. Wir rechnen korrekt nach UK-Maler-Regelungen ab, melden pünktlich und sorgen dafür, dass Sie keine Probleme mit der Malerkasse bekommen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Aufträge – Lohnhelden erledigt die Abrechnung.

Besonderheiten der Lohnabrechnung im Maler- und Lackiererhandwerk

Das Maler- und Lackiererhandwerk gehört zwar zum Baunebengewerbe, hat aber eine eigene Sozialkasse – die UK-Maler. Das ist der entscheidende Unterschied zur allgemeinen Baulohnabrechnung, den viele Lohnbüros übersehen.

Was Malerbetriebe bei der Lohnabrechnung beachten müssen:

  • UK-Maler als zuständige Sozialkasse: Die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks übernimmt die Funktion der Urlaubskasse und der Zusatzversorgung – ähnlich wie SOKA-Bau im allgemeinen Baugewerbe, aber mit eigenen Sätzen.
  • Beitragssätze UK-Maler: Der Urlaubskassen-Beitrag (UK) beträgt aktuell 12,3 % des Bruttolohns, der ZVK-Beitrag (Zusatzversorgungskasse) 2,0 %. Insgesamt also 14,3 % – monatlich zu melden und abzuführen.
  • Rahmentarifvertrag Maler und Lackierer: Regelt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche, Zuschläge und Sonderzahlungen. Es gibt einen bundesweiten Tarifvertrag sowie regionale Lohntarifverträge.
  • Meldetermine UK-Maler: Die monatliche Bruttolohnmeldung muss bis zum 15. des Folgemonats bei der Malerkasse eingehen. Verspätete Meldungen können Vertragsstrafen nach sich ziehen.
Offenes, lichtdurchflutetes Büro mit weißen Stahlträgern und Holzfußboden; mehrere Personen arbeiten an Schreibtischen, eine Person steht im Gespräch, große Fenster mit viel Tageslicht und Pflanzen im Raum

Ein häufiger Fehler: Manche Malerbetriebe werden fälschlicherweise der SOKA-Bau zugeordnet – das ist fast immer falsch. Maßgeblich ist der überwiegende Tätigkeitsschwerpunkt. Lohnhelden prüft das für Sie und stellt die korrekte Kassenzuordnung sicher.

UK-Maler und ZVK: Alles, was Sie wissen müssen

Die UK-Maler (Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) ist eine tarifvertraglich begründete Sozialkasse. Ihre zwei Hauptaufgaben:

  • Urlaubskasse (UK): Arbeitgeber zahlen monatlich 12,3 % des Bruttolohns in die Urlaubskasse ein. Die UK-Maler zahlt den Urlaubslohn direkt an die Arbeitnehmer aus – das entlastet den Betrieb bei der Urlaubsauszahlung, da kein einmaliger Urlaubsgeldbetrag gestemmt werden muss.
  • Zusatzversorgungskasse (ZVK): Arbeitgeber zahlen 2,0 % des Bruttolohns für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeitenden. Die ZVK Maler verwaltet diese Beiträge und zahlt sie bei Renteneintritt aus.

Wer ist beitragspflichtig? Alle Arbeitnehmer des Maler- und Lackiererhandwerks, die nach dem Tarifvertrag arbeiten – also Gesellen, Facharbeiter, Auszubildende. Nicht beitragspflichtig sind Meister und kaufmännische Angestellte (in bestimmten Konstellationen).

Was passiert bei Nichtmeldung? Die UK-Maler führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch. Betriebe, die keine oder falsche Meldungen abgeben, müssen mit Nachforderungen, Vertragsstrafen und Zinsen rechnen. Im schlimmsten Fall können vergangene Perioden vollständig nachveranlagt werden.

Lohnhelden kümmert sich um alle UK-Maler-Meldungen. Unsere Software ist direkt an die Schnittstellen der Malerkasse angebunden. Fehler durch manuelle Dateneingabe sind damit ausgeschlossen.

UNSER FULL-SERVICE-ANGEBOT FÜR SIE

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Option Personalportal

Jeder Mitarbeiter erhält von uns seinen eigenen Downloadlink und kann die Gehaltsabrechnungen selbst herunterladen. Es spart Ihnen Portokosten oder Zeitaufwand für die Verteilung der Gehaltsabrechnungen durch die Hauspost.

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Personalabrechnung Standard

Inkl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen, An- und Abmeldungen sowie den standardmäßigen Auswertungen und Dokumente (*Sehen Sie unsere detailierte Leistungsbeschreibung in Ihrem Angebot).

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Das übernimmt Lohnhelden für Ihren Malerbetrieb

Zwei Personen gehen eine Treppe in einem modernen Bürogebäude hinunter, aufgenommen von hinten
  • Monatliche Lohnabrechnungen für Gesellen, Meister, Azubis und kaufmännische Angestellte
  • UK-Maler-Meldungen: Bruttolohnmeldung und Beitragszahlung termingerecht zum 15. des Folgemonats
  • ZVK-Maler-Meldungen: Korrekte Berechnung und Abführung der Zusatzversorgungsbeiträge
  • SV-Meldungen an alle Krankenkassen inklusive Beitragsnachweisen
  • Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt
  • Meldungen an die BG BAU oder die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Abrechnung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und anderen Sonderzahlungen nach Tarifvertrag
  • Bearbeitung von Ein- und Austritten, Mutterschutz, Elternzeit
  • Erstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigungen
  • Digitales Mitarbeiterportal: Abrechnungen jederzeit abrufbar

Besonderheit: Bei gemischten Betrieben (z.B. Maler- und Bodenlegearbeiten) ist die Kassenzuordnung komplex. Lohnhelden prüft Ihren individuellen Fall und sorgt für die korrekte Abgrenzung.

Rahmentarifvertrag Maler und Lackierer – was Betriebe kennen müssen

Der Rahmentarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen bundesweit. Ergänzt wird er durch regionale Lohntarifverträge, die unterschiedliche Lohnsätze nach Bundesland und Lohngruppe vorsehen.

Wesentliche Inhalte:

  • Mindestlöhne nach Lohngruppen (Geselle, Facharbeiter, Vorarbeiter, Meister)
  • Urlaubsanspruch und Urlaubsgeldregelungen
  • Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
  • Regelungen zur Aus- und Weiterbildung

Lohnhelden pflegt alle aktuellen Tarifdaten und passt Ihre Abrechnungen bei jeder Tariferhöhung automatisch an. Sie müssen sich nicht selbst über Änderungen informieren.

Transparente Festpreise – UK-Maler-Meldungen inklusive
19,90 €/MA bis 20 MA | 19,50 €/MA bis 30 MA | 18,90 €/MA bis 40 MA | 17,90 €/MA ab 41 MA – zzgl. 30 € Firmenpauschale/Monat. Beispiele: 10 MA = 229 €, 20 MA = 428 €, 40 MA = 786 €/Monat. UK-Maler, ZVK, SV-Meldungen und persönlicher Ansprechpartner inklusive. Monatlich kündbar.

Die UK-Maler-Betriebsprüfung: Was Sie wissen müssen

Die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (UK-Maler) führt regelmäßige Betriebsprüfungen durch. Diese Prüfungen können für Betriebe, die keine sorgfältige Dokumentation führen, teuer werden.

Was bei einer UK-Maler-Betriebsprüfung geprüft wird:

  • Vollständigkeit der monatlichen Bruttolohnmeldungen – sind alle beitragspflichtigen Mitarbeitenden gemeldet?
  • Korrektheit der Beitragsberechnung – stimmen die Sätze mit den aktuellen Tarifverträgen überein?
  • Pünktlichkeit der Meldungen – wurden alle Fristen eingehalten?
  • Abgrenzung beitragspflichtiger Arbeitnehmer – sind Meister, Auszubildende und Teilzeitkräfte korrekt eingeordnet?

Bei Beanstandungen erhebt die UK-Maler:

  • Vertragsstrafen bei verspäteten oder fehlenden Meldungen (bis zu 3,5 % des Jahreslohns)
  • Nachzahlungen zzgl. Zinsen für nicht korrekt gemeldete Beiträge
  • In Einzelfällen rückwirkende Nachveranlagung für bis zu 4 Jahre

Mit Lohnhelden sind Sie für jede Betriebsprüfung gewappnet. Wir führen vollständige digitale Dokumentation aller Meldungen und Beitragsnachweise. Im Prüfungsfall stellen wir alle Unterlagen sofort bereit – ohne Stress, ohne Rechercheaufwand für Sie.

Gemischte Betriebe: Wenn Maler auch andere Arbeiten ausführen

Ein häufig unterschätztes Thema: Viele Maler- und Lackierbetriebe führen nicht nur Malerarbeiten aus. Bodenbeläge, Trockenbau, Fassadenarbeiten – je nach Leistungsspektrum kann die Zuordnung zur UK-Maler oder zur SOKA-Bau variieren.

Die Faustregel: Entscheidend ist, welche Arbeiten im Betrieb überwiegen (nach Arbeitsstunden oder Umsatz). Überwiegen Malerarbeiten – UK-Maler. Überwiegen allgemeine Bauarbeiten – SOKA-Bau. Bei einer 50/50-Aufteilung wird üblicherweise die UK-Maler zuständig.

Warum das wichtig ist: Wer in der falschen Kasse gemeldet ist, zahlt entweder doppelt (wenn beide Kassen Beiträge fordern) oder bekommt Nachforderungen von der richtigen Kasse – zzgl. Zinsen und Vertragsstrafen.

Lohnhelden analysiert Ihr Betriebsprofil und stellt sicher, dass die korrekte Kassenzuordnung gewählt wird. Bei Grenzfällen holen wir eine Auskunft der zuständigen Kasse ein – das schafft Rechtssicherheit.

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Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.

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Lohnabrechnung Maler: aktuelle Tarifrunden 2025/2026

Das Maler- und Lackiererhandwerk hat in den letzten Jahren erhebliche Lohnerhöhungen durch Tarifverhandlungen erzielt. Das ist gut für die Arbeitnehmer – aber es bedeutet auch, dass Lohnbuchhaltung häufiger aktualisiert werden muss.

Was sich ändert und wie Lohnhelden reagiert:

  • Neue Lohntabellen: Bei jeder Tarifrunde werden die Stundenlöhne für alle Lohngruppen neu festgesetzt. Lohnhelden aktualisiert die Abrechnungsparameter automatisch zum Gültigkeitsdatum.
  • Neue UK-Maler-Beitragssätze: Auch die Beitragssätze zur UK-Maler werden gelegentlich angepasst. Lohnhelden passt die Berechnung automatisch an.
  • Änderungen beim Urlaubsgeld: Häufig werden im Rahmen von Tarifrunden auch Sonderzahlungsregelungen neu verhandelt. Wir setzen diese um.

Ein konkretes Beispiel: Wenn zum 1. April der Stundenlohn in Ihrer Region um 60 Cent steigt, werden alle Abrechnungen ab April automatisch mit dem neuen Satz erstellt. Sie müssen nichts tun, nichts einpflegen, nichts prüfen.

Unscharfe Büroszene mit Monitor im Vordergrund und einer Person, die im Hintergrund mit einer Tasse durch das Büro geht

Warum Malerbetriebe auf spezialisierte Anbieter setzen sollten

Das Maler- und Lackiererhandwerk ist eine Nische mit eigenen Regeln. Viele allgemeine Lohnbüros und Steuerberater kennen die UK-Maler nicht ausreichend – und das zeigt sich in der Praxis:

  • Meldungen werden zu spät abgegeben, weil der Bearbeiter die Fristen nicht kennt
  • Beitragssätze werden falsch berechnet, weil die aktuellen UK-Maler-Tarife nicht eingepflegt sind
  • Die Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen und -freien Mitarbeitern wird falsch vorgenommen

Lohnhelden hat sich auf Baulohn und handwerkliche Sozialkassen spezialisiert. Das bedeutet: Wir kennen die UK-Maler so gut wie wenige andere Dienstleister. Unsere Prozesse sind auf die spezifischen Anforderungen des Maler- und Lackiererhandwerks zugeschnitten – nicht auf einen allgemeinen Durchschnitt.

Für Ihren Betrieb bedeutet das: Rechtssicherheit, korrekte Abrechnungen und ein Dienstleister, der nicht jedes Mal nachfragen muss, was die Malerkasse ist.

Person arbeitet an einem Laptop am Schreibtisch im Büro, hält einen Apfel in der Hand, aufgenommen aus erhöhter Perspektive

UK-Maler Beitragssätze und Fristen: alles auf einen Blick

Die UK-Maler erhebt von allen Maler- und Lackierbetrieben im Geltungsbereich des Tarifvertrags monatliche Beiträge. Diese Beiträge sind ein wesentlicher Teil der Lohnnebenkosten – und müssen korrekt berechnet und pünktlich gemeldet werden.

Urlaubskassen-Beitrag (UK): Arbeitgeber zahlen monatlich 12,3 % des Bruttolohns aller beitragspflichtigen Mitarbeitenden. Dieser Beitrag finanziert die Urlaubsvergütung, die direkt von der UK-Maler an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber führt das Urlaubsgeld nicht selbst aus – das ist ein wesentlicher Unterschied zur normalen Gehaltsabrechnung.

ZVK-Beitrag (Zusatzversorgungskasse Maler): 2,0 % des Bruttolohns werden zusätzlich für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeitenden eingezahlt. Insgesamt belaufen sich die UK-Maler-Beiträge auf 14,3 % des Bruttolohns – ein beachtlicher Posten in der Lohnkostenrechnung jedes Malerbetriebs.

Meldetermin: Die monatliche Bruttolohnmeldung muss bis zum 15. des Folgemonats bei der UK-Maler eingehen. Lohnhelden übermittelt alle Meldungen automatisch und dokumentiert jeden Meldevorgang für Ihre Unterlagen.

  • Beitragspflichtige Mitarbeitende: gewerbliche Arbeitnehmer nach dem RTV Maler
  • Nicht beitragspflichtig: kaufmännische Angestellte in leitender Funktion
  • Auszubildende: beitragspflichtig, aber mit reduziertem Beitragssatz
  • Meister: Beitragspflicht abhängig von der konkreten Tätigkeit – Lohnhelden prüft das für Sie

Was passiert bei Betriebsprüfungen der UK-Maler: Prüfer der UK-Maler besuchen Betriebe und gleichen die Lohnkonten mit den Meldungen ab. Betriebe, die Lohnhelden nutzen, haben im Prüfungsfall alle Unterlagen sofort digital verfügbar. Die Prüfung ist in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen – ohne Nachforderungen.

Regionale Lohntarifverträge Maler: Was Betriebe wissen müssen

Das Maler- und Lackiererhandwerk hat einen bundesweiten Rahmentarifvertrag – aber die konkreten Lohnsätze werden in regionalen Lohntarifverträgen festgelegt. Das bedeutet: Was ein Malergeselle in Bayern verdient, kann sich von dem unterscheiden, was in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg gilt.

Bundesweiter Rahmentarifvertrag (RTV): Der RTV regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Dazu gehören die Lohngruppen-Einstufung, die Urlaubsregelungen, Zuschläge und die Grundstruktur der Sozialkassenbeiträge. Der RTV wird zwischen dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der IG BAU verhandelt.

Regionale Lohntarifverträge: Für die konkreten Stundenlöhne und Lohnanpassungen sind die regionalen Tarifverträge entscheidend. Diese werden auf Landesebene oder sogar für einzelne Regionen verhandelt. In Deutschland gibt es über 10 verschiedene regionale Lohntarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet: Wenn Sie Mitarbeitende in verschiedenen Bundesländern einsetzen – zum Beispiel auf Baustellen außerhalb Ihres Hauptsitzes – kann es vorkommen, dass unterschiedliche Lohnsätze gelten. Das ist insbesondere bei Montagetätigkeiten relevant. Lohnhelden kennt alle regionalen Tarifverträge und rechnet stets nach dem korrekten Tarif ab.

Tarifanpassungen im Blick: Regionale Tarifverhandlungen finden in unregelmäßigen Abständen statt. Wenn in Ihrer Region ein neuer Tarifabschluss erzielt wird, aktualisiert Lohnhelden Ihre Abrechnungen automatisch zum Gültigkeitsdatum. Sie müssen kein einziges Tarifblatt selbst lesen oder Zahlen einpflegen.

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KUNDENREZENSIONEN

WAS SAGEN UNSERE KUNDEN

Nord Werk GbR J u. W Klaus

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Wir sind seit Jahren Kunde bei den Lohnhelden, und ich kann nur sagen: absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob es um komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen geht, das Team findet immer eine Lösung. Besonders schätze ich die Erreichbarkeit und die transparente Kommunikation. Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit!

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Wir arbeiten jetzt seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Zugriff der Abrechnungen über das Agenda-Portal sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet. Zeitlich und fachlich läuft es auch sehr zuverlässig: Vielen Dank!

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Wir sind nun seit gut einem Jahr Kunde bei Lohnhelden. Fazit ... besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich. Bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-/Leistungsverhältnis passt ebenfalls. Die Zusammenarbeit macht einfach Spaß. Ein besonderes Lob geht an Frau Passow, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft kann man nicht genug loben. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

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Ich habe wirklich sehr gute Erfahrung gemacht. Vor Allem Frau Denton war sehr geduldig bei allen Fragen und hatte auf alle eine verständliche und nachvollziehbare Antwort. Man fühlt sich gut aufgehoben und es ist ein gutes Gefühl eine Ansprechpartnerin zu haben die bei allen Anliegen ein offenes Ohr hat.

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Ich bin mittlerweile mit mehreren Firmen Kunde bei den Lohnhelden und mit der geleisteten Arbeit und unserer Ansprechpartnerin, Frau Passow, sehr zufrieden und kann sie nur weiterempfehlen.

Philipp Ploeger

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Sicherheit, die begeistert: Ich hätte nie gedacht, dass ich das Wort “begeistert” im Zusammenhang mit Lohnbuchhaltung verwenden würde. Aber wenn es um den Datenschutz geht, setzt Lohnhelden Maßstäbe, bei denen man sich einfach sicher und gut aufgehoben fühlt.

Bei Lohnhelden fühlt man sich nicht wie bei einem typischen Buchhalter. Sie sind wie der coole, super informierte Kumpel, der dir genau erklärt, was Sache ist.

100 Prozent empfehlenswert!

Bayerischer Radsportverband e.V.

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Als Kunde der Lohnhelden GmbH sind wir absolut zufrieden mit der Lohnbuchhaltung! Professionell, zuverlässig und immer pünktlich – Wir empfehlen gerne weiter!

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Wir werden hier seit jeher stets gut beraten und unterstützt. Vollste Zufriedenheit. Schnelle und kompetente Beratung und auch bei den kleinsten Themen nimmt sich Frau Denton für uns Zeit.

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Basierend auf 21 Bewertungen

Azubis, Meister, Teilzeitkräfte: Sonderfälle in der Malerlohnabrechnung

Nicht alle Mitarbeitenden in einem Maler- und Lackierbetrieb werden nach demselben Schema abgerechnet. Es gibt wichtige Unterschiede je nach Beschäftigungskategorie – und wer hier nicht aufpasst, riskiert sowohl Fehler in der Lohnabrechnung als auch Probleme mit der UK-Maler.

Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk: Azubis sind UK-Maler-beitragspflichtig, aber mit einem reduzierten Beitragssatz. Gleichzeitig haben sie Urlaubsanspruch nach dem Tarifvertrag – der über die UK-Maler abgewickelt wird. Die korrekte Einordnung von Auszubildenden in der Lohnabrechnungssoftware ist für viele Betriebe eine Fehlerquelle.

Meister im Betrieb: Ob ein Malermeister UK-Maler-beitragspflichtig ist, hängt von seiner konkreten Tätigkeit ab. Ist er vorwiegend operativ auf der Baustelle tätig, kann er beitragspflichtig sein. Führt er ausschließlich kaufmännische oder leitende Tätigkeiten aus, ist er es nicht. Diese Abgrenzung wird von der UK-Maler im Zweifel geprüft. Lohnhelden bewertet Ihren konkreten Fall und stellt die korrekte Einordnung sicher.

Teilzeitkräfte und Minijobber: Auch Teilzeitkräfte können UK-Maler-beitragspflichtig sein, wenn sie nach dem Tarifvertrag entlohnt werden. Minijobber haben eigene Regelungen – sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der UK-Maler. Lohnhelden rechnet alle Beschäftigungsformen korrekt ab, einschließlich kurzfristiger Beschäftigung und Midijobs.

Besonderheit bei Geringverdienern: Wenn ein Mitarbeitender sehr wenige Stunden arbeitet und entsprechend wenig verdient, kann es sein, dass der UK-Maler-Beitrag rechnerisch sehr klein wird. Die UK-Maler hat für solche Grenzfälle eigene Regelungen. Lohnhelden kennt diese und wendet sie automatisch an.

Selbst-Check: Ist Ihre Malerbetrieb-Abrechnung korrekt?

Nutzen Sie diese Checkliste, um einzuschätzen, ob Ihre aktuelle Lohnabrechnung alle UK-Maler-Anforderungen erfüllt:

  • Ist Ihr Betrieb korrekt bei der UK-Maler (nicht SOKA-Bau) gemeldet?
  • Wird monatlich der korrekte UK-Beitragssatz (aktuell 12,3 %) auf alle beitragspflichtigen Bruttolöhne angewendet?
  • Wird der ZVK-Beitrag (aktuell 2,0 %) korrekt und pünktlich bis zum 15. des Folgemonats gemeldet?
  • Sind Auszubildende und Meister korrekt in Bezug auf ihre UK-Maler-Beitragspflicht eingeordnet?
  • Werden regionale Lohntarifverträge korrekt für Mitarbeitende in verschiedenen Bundesländern angewendet?
  • Haben Sie vollständige Dokumentation für UK-Maler-Betriebsprüfungen bereitliegen?

Können Sie alle Punkte mit Sicherheit bestätigen? Falls nicht – sprechen Sie mit Lohnhelden. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation kostenlos und zeigen Ihnen konkret, was optimiert werden sollte.

Zwei Personen arbeiten an separaten Schreibtischen in einem hellen Büro mit großen Fenstern, sichtbaren Holzbalken und Blick ins Grüne

Malerbetriebe im Wettbewerb: Warum Lohnkosten-Kontrolle entscheidend ist

Der Markt für Maler- und Lackierleistungen ist hart umkämpft. Preisdruck, Fachkräftemangel, steigende Materialkosten – in diesem Umfeld wird die Kontrolle der Lohnkosten zum strategischen Wettbewerbsvorteil. Wer zu viel für die Lohnabrechnung zahlt, verliert Marge. Wer fehlerhafte Abrechnungen hat, riskiert Nachzahlungen, die die Kalkulation sprengen.

Lohnhelden bietet Malerbetrieben einen klaren Vorteil: Feste, planbare Lohnabrechungskosten ohne versteckte Extras. Sie wissen jeden Monat genau, was die Abrechnung kostet – und können diesen Betrag zuverlässig in Ihre Kalkulation einrechnen. Kein Stundensatz-Risiko, keine Jahres-Nachberechnungen.

Gleichzeitig schützt Lohnhelden Ihre Marge durch fehlerfreie UK-Maler-Meldungen. Vertragsstrafen und Nachzahlungen an die UK-Maler können schnell tausende Euro betragen – und vernichten damit Margen, die Sie mit echter Arbeit erarbeitet haben. Mit Lohnhelden passiert das nicht.

Ein weiterer Aspekt: Wenn Ihre Lohnabrechnung professionell und digital ist, wirkt das positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Mitarbeitende, die ihre Abrechnungen jederzeit digital abrufen können und immer pünktlich und korrekt bezahlt werden, sind zufriedener und loyaler. In Zeiten von Fachkräftemangel ist das ein echter Vorteil.

Lohnhelden für Malerbetriebe: Jetzt anfragen

Schwarzweißaufnahme eines modernen Bürogebäudes mit großer Glasfassade und markanten, schräg auskragenden Dächern; davor Bäume ohne Blätter, ein gepflasterter Vorplatz

Sie führen einen Maler- oder Lackierbetrieb und möchten sichergehen, dass Ihre UK-Maler-Meldungen korrekt, vollständig und pünktlich sind? Lohnhelden ist der Spezialist für Baulohn und handwerkliche Sozialkassen – auch für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Was Sie von uns erwarten können: Korrekte UK-Maler- und ZVK-Meldungen jeden Monat, pünktlich zum 15. Keine Vertragsstrafen, keine Nachzahlungen, keine Betriebsprüfungs-Überraschungen. Stattdessen: Planbarkeit, Transparenz und die Gewissheit, dass alles korrekt ist.

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FAQ

IHRE FRAGEN UNSERE ANTWORTEN

Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt grundsätzlich die UK-Maler (Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse), nicht die SOKA-Bau. Die SOKA-Bau ist für das allgemeine Bauhauptgewerbe zuständig. Wenn Ihr Betrieb sowohl Maler- als auch allgemeine Bauarbeiten ausführt, kommt es auf den überwiegenden Tätigkeitsschwerpunkt an. Lohnhelden klärt das für Sie.

Die Beiträge zur UK-Maler trägt der Arbeitgeber vollständig. Aktuell beträgt der Urlaubskassen-Beitrag (UK) 12,3 % des Bruttolohns und der ZVK-Beitrag 2,0 % – insgesamt also 14,3 % des Bruttolohns der beitragspflichtigen Mitarbeitenden. Diese Beträge müssen bis zum 15. des Folgemonats gemeldet und überwiesen werden. Lohnhelden erledigt das vollautomatisch.

Die UK-Maler erhebt bei verspäteten oder fehlenden Meldungen Vertragsstrafen und Zinsen. Wenn eine Betriebsprüfung ergibt, dass Beiträge in der Vergangenheit nicht korrekt gemeldet wurden, können Nachforderungen für mehrere Jahre rückwirkend erhoben werden. Mit Lohnhelden passiert das nicht – wir melden pünktlich und vollständig, jeden Monat.

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