Steuerklassen 1 bis 6: Lohnsteuerklassen richtig wählen

Inhaltsverzeichnis

Alles, was Sie zu den Steuerklassen wissen müssen

Jeder Arbeitnehmer wird vom Finanzamt einer Steuerklasse (auch als Lohnsteuerklasse bezeichnet) zugeordnet, damit es dem Arbeitgeber leichter fällt, die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter für die Lohnabrechnung zu berechnen. Dabei wird zwischen sechs Klassen unterschieden.

In den folgenden Abschnitten lernen Sie die verschiedenen Lohnsteuerklassen kennen und erfahren alles Wichtige zu dem Thema. Bei weiteren Fragen zu den Lohnsteuerklassen oder zur digitalen Personalakte sowie zu vielen anderen Themen ist Lohnhelden ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

1. Wonach richtet sich die Steuerklasse, in die man eingeteilt wird?

Die Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers richtet sich hauptsächlich nach seinem bzw. ihrem Familienstand. So werden Alleinstehende automatisch der Klasse I und Alleinerziehende der Klasse II zugeordnet. Derweil wird Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs ab der zweiten Tätigkeit die Steuerklasse VI zugewiesen. Ehepaare können sich hingegen zwischen mehreren Lohnsteuerklassen-Kombinationen entscheiden:

Lohnsteuerklasse

Familienstand

I

  • Alleinstehend (Geschiedene, Ledige, Verwitwete)

  • Dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt lebende Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner

II

  • Alleinerziehende

III

  • Verwitwete (im Todesjahr und im Folgejahr)

  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (wenn Partner/-in weniger verdient oder die Klasse V gewählt hat)

IV

  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (insofern Partner/-in dieselbe Steuerklasse gewählt hat)

V

  • Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (wenn Partner/-in Lohnsteuerklasse III wählt)

VI

  • Ledige und Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (ab dem zweiten Job, bei mehreren Jobs und somit Vorlage von mehreren Lohnsteuerkarten, bei Nicht-Vorlage der Lohnsteuerkarte)

2. Welche Möglichkeiten hat man als Ehepaar?

Wie die obige Tabelle zeigt, bestehen für Ehepaare i.d.R. zwei Kombinationsmöglichkeiten:

  1. Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V lohnt sich, wenn ein Partner/eine Partnerin wesentlich mehr verdient als der/die andere. Der Vorteil besteht darin, dass der/die Besserverdienende in der Klasse III deutlich geringere Abzüge hat. Allerdings ist auch die Steuernachzahlung am Ende des Jahres umso höher, je größer der Verdienstunterschied zwischen den Ehepartnern ist.
  2. Beide Ehepartner sollten die Steuerklasse IV wählen, wenn sie annähernd gleich viel verdienen.

Darüber hinaus können sich Ehepaare seit dem Jahr 2010 für die Kombination Lohnsteuerklasse IV mit Faktor entscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, Steuernachzahlungen zu vermeiden. Mehr zu diesem Aspekt im weiteren Verlauf des Beitrags.

Hinweis: Sowohl bei der Anwendung des Faktorverfahrens als auch bei der Kombination Lohnsteuerklasse III + V führt das Finanzamt eine Einkommensteuerveranlagung durch. Dies ist im Einkommensteuergesetz (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a) geregelt. Tabellen, die die Steuerklassenwahl erleichtern sollen, finden sich auf der Internetpräsenz des Bundesfinanzministeriums.

3. Wann wird die Steuerklasse geändert?

Die Zugehörigkeit zu einer Klasse muss geändert werden, sobald sich Ihr Familienstatus ändert. So beispielsweise in diesen Fällen:

  • Sie heiraten.
  • Sie oder Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin reicht die Scheidung ein.
  • Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin verstirbt.
  • Sie üben neben Ihrem Hauptberuf einen zweiten steuer- und sozialversicherungspflichtigen Job aus.
  • Sie sind alleinstehend und bekommen ein Kind.

Der Wechsel der Lohnsteuerklasse ist uneingeschränkt bis zum Beginn eines Kalenderjahres möglich. Der damit verbundene Antrag muss dem Finanzamt bis zum 30.11. vorliegen. Innerhalb eines laufenden Jahres kann allerdings nur einmal die Klasse gewechselt werden. Lediglich in folgenden Ausnahmefällen ist ein weiterer Wechsel möglich:

  • Ein Teil des Ehepaars bezieht keinen Arbeitslohn mehr (z.B. wegen einer längeren Krankheit, der Geburt eines Kindes oder wegen Arbeitslosigkeit).
  • Ein Teil des Ehepaars nimmt nach einer Arbeitslosigkeit die Beschäftigung wieder auf.
  • Ein Ehepaar trennt sich im Verlauf des Jahres.

Wichtig: Der Wechsel der Lohnsteuerklasse kann nur von beiden Ehegatten gemeinsam beantragt werden. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten wird beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Möchte ein frisch vermähltes Ehepaar die Klasse wechseln, wird darüber hinaus das Familienstammbuch benötigt.

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4. Exkurs: Faktorverfahren

Das Faktorverfahren gibt es, wie bereits erwähnt, seit dem Jahr 2010. Mit diesem Verfahren erreichen Sie, dass bei Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin die persönlich zustehenden steuerentlastenden Vorschriften beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Hierunter fallen der Grundfreibetrag, Kinder, die Vorsorgepauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Im Rahmen des Verfahrens wird die Lohnsteuer der Lohnsteuerklasse IV nach einem Splittingprinzip gemindert. Und zwar mit dem Faktor Y : X. Dabei ist Y die Einkommensteuer beider Ehegatten unter Berücksichtigung von Abzugsbeträgen; X ist die Summe der Lohnsteuer bei Anwendung der vierten Steuerklasse.

Tipp: Geht es um die Wahl der individuell richtigen Lohnsteuerklasse, ist ein Dienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnungen wie lohnhelden.net der richtige Ansprechpartner. Die Experten können Ihnen dabei helfen, sich Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen.

5. Was, wenn nur ein Familienmitglied Gehalt bezieht?

Es gibt natürlich auch Ehepaare, in denen nur eine Partei Geld verdient. In diesem Fall ist ein hohes Nettoeinkommen notwendig, um die Familie zu ernähren. Diesbezüglich empfiehlt sich die Kombination der Lohnsteuerklassen III und V: Während der Alleinverdiener die Klasse III wählt, ordnet sich der Partner/die Partnerin der Klasse V zu. In Steuerklasse III sind die Steuerabzüge am geringsten, sodass sich durch diese Kombination Steuervorteile erzielen lassen.

Praxistipp: Wenn Sie Alleinverdiener sind und Lohnsteuerfreibeträge beantragen wollen, können Sie hier auch die bei Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin anfallenden Kosten mit angeben.

6. Wann ist ein Wechsel der Steuerklasse besonders zu empfehlen?

Es ist beispielsweise dann besonders sinnvoll, die Klasse zu wechseln, wenn die Geburt eines Kindes ansteht. Das Mutterschafts- und das Elterngeld richten sich nämlich (sowie weitere Lohnersatzleistungen) nach dem Nettoverdienst der letzten zwölf Monate (hier: vor der Geburt). Dabei wird der Nettoverdienst desjenigen Elternteils zur Berechnung herangezogen, der sich nach der Geburt vornehmlich um die Betreuung des Kindes kümmern wird. Wechselt man frühzeitig die Lohnsteuerklasse, kann der Nettoverdienst und somit auch das Mutterschafts- bzw. das Elterngeld höher ausfallen.

7. Der Job ist weg – was ändert sich bei der Steuerklasse?

Wenn Sie vor kurzer Zeit Ihren Job verloren haben und seitdem Arbeitslosengeld beziehen, ändert sich für Sie zunächst nichts. Das heißt, dass Sie als ledige Person in der Lohnsteuerklasse I verweilen und dass Sie als Verheiratete/-r in der mit dem Partner/der Partnerin gemeinsam gewählten Klasse bleiben.

Etwas problematischer gestaltet sich das Ganze, wenn Sie als Paar die Klassen-Kombination wechseln wollen: Sind Sie als Besserverdiener beispielsweise in der Steuerklasse III und Ihre Ehefrau in der Klasse V und verlieren Sie Ihren Job, wäre ein Wechsel der Klassen aus Steuerlicher Sicht sinnvoll. Allerdings lässt sich die Agentur für Arbeit nur auf einen Lohnsteuerklassen-Wechsel ein, wenn sie dadurch weniger Arbeitslosengeld zahlen muss. Sollte absehbar sein, dass Sie Ihren Job verlieren, empfiehlt es sich also, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen! Auch hier ist ein Lohnabrechnungs-Dienstleister wie Lohnhelden der richtige Ansprechpartner.

8. Was sagt die Statistik zum Thema Steuerklasse?

  • In Deutschland sind die meisten Arbeitnehmer (rund 21 Millionen) der Lohnsteuerklasse I zugeordnet.
  • Der Durchschnittsverdienst beträgt dabei etwas mehr als 25.150 Euro.
  • Die meisten Ehepaare haben sich im Jahr 2019 für die Kombination Steuerklasse III + V entschieden.
  • Der besserverdienende Teil (in der Lohnsteuerklasse III) hat dabei durchschnittlich 42.800 Euro verdient; der Niedrigverdiener (Klasse V) durchschnittlich 17.640 Euro.

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9. Geschichte: Alles begann mit sog. Steuergruppen

Die Steuerklassen wurden erstmals im Jahr 1939 eingeführt, und zwar im Rahmen der sogenannten Lohnsteuer-Durchführungsverordnung. Zu dieser Zeit verwendete man noch den Begriff Steuergruppen und es gab vier Stück:

  • Steuergruppe I für nicht verheiratete Arbeitnehmer
  • Steuergruppe II für verheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder (Dauer der Ehe mindestens fünf Jahre)
  • Steuergruppe III für verheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder (Dauer der Ehe weniger als fünf Jahre)
  • Steuergruppe IV für Arbeitnehmer mit Kindern.

Für die jüdische Bevölkerung galten Sonderregelungen, die als Diskriminierung angesehen werden können. Erst im Februar 1946 wurden die Steuerangelegenheiten durch ein Gesetz der alliierten Militärregierung neu geregelt.

Dieses Gesetz trat rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft und fortan verwendete man den Terminus Steuerklassen; davon gab es drei Stück. Weitere Neufassungen der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (kurz: LStDV) folgten:

  • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1950 (Neuordnung der bestehenden Klassen)
  • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1959 (vier Klassen); Ergänzung durch zwei weitere Klassen im Jahr 1965
  • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1970 (insbesondere Änderung der Altersgrenzen für die Klassen I und II).
  • Seit dem Jahr 1975 werden die Steuerklassen im Einkommensteuergesetz (§ 38b EStG) geregelt.

10. Lohnsteuerklassen in der Kritik

Am bestehenden Lohnsteuerklassensystem gibt es durchaus Kritik und nicht wenige Politiker fordern eine Neuordnung des Systems. So wollen die Linke, die FDP und die Grünen beispielsweise die Steuerklassen III und V abschaffen. Dabei zielen die Grünen und die Linke auf eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings ab; die FDP will das Prinzip hingegen beibehalten.

11. Zusammenfassung

  1. In der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen sechs Lohnsteuerklassen für Arbeitnehmer unterschieden.
  2. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs.
  3. Es ist in erster Linie der Familienstand, der die Steuerklasse eines Arbeitnehmers bestimmt.
  4. Ehepaare können zwischen verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten (inklusive sog. Faktorverfahren) wählen.

12. FAQ – Frequently Asked Questions

In diesem Abschnitt finden Sie die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Lohnsteuerklassen. Das Lohnsteuersystem wurde hierzulande im Jahr 1939 eingeführt.

Was muss beachtet werden, wenn man als Ehepaar die Steuerklassen wechseln möchte?

Der Wechsel der Lohnsteuerklasse bis zum Beginn eines Kalenderjahres ist prinzipiell uneingeschränkt möglich. Der entsprechende Antrag muss dem Finanzamt jedoch bis zum 30.11. des Vorjahres vorliegen. Die Ehepartner müssen den Wechsel gemeinsam beantragen und innerhalb eines Jahres kann i.d.R. nur einmal die Klasse gewechselt werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen ein mehrfacher Wechsel möglich ist (beispielsweise dann, wenn es während des Jahres zu einer Scheidung kommt oder wenn ein Teil des Ehepaars seinen Job verliert).

Was bestimmt meine Lohnsteuerklasse?

Die Einteilung in die Klassen erfolgt primär anhand des Familienstatus. Alleinstehende werden der Steuerklasse I, Alleinerziehende der Klasse II zugeordnet. Ehepaare können aus verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten wählen.

Wann muss ich meine Steuerklasse wechseln?

Sie gehören einer anderen Lohnsteuerklasse an, sobald sich Ihr Familienstatus ändert. Das kann beispielsweise sein, wenn Sie heiraten, wenn Sie sich scheiden lassen oder wenn Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin verstirbt.

Wer in welcher Steuerklasse?

Es gibt 6 Steuerklassen. Die entsprechende Eingruppierung orientiert sich an Ihrem Partner- und Kinderstatus. Dabei wird diese Zuordnung vom Finanzamt vorgenommen.

Wann Steuerklasse 3 und 5 und wann 4 und 4?

Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind können Sie zwischen einer Aufteilung in die Steuerklassen 3/5 wählen oder 4/4. Bei ersterem hat 3 alle Steuervorteile, bei letzterem werden sie aufgeteilt.

Was ist die Steuerklasse 1?

Steuerklasse gilt für Alleinlebende bzw. nicht verheiratete Personen. Hierbei werden die meisten Abgaben fällig. Auch Verwitwete nach dem 2. Jahr oder Geschiedene zählen hierzu.

Was ist besser Steuerklasse 1 oder 5?

Wer in Steuerklasse 1 ist kann meistens nicht in 4 oder umgekehrt. Dazu müssten Sie verheiratet sein. Dennoch können bei Steuerklasse 1 mehr Steuervorteile geltend gemacht werden.

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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