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Die Lohnabrechnung im Dachdeckerhandwerk ist eine eigene Welt. Wer als Dachdeckerbetrieb die Abrechnung inhouse macht, muss nicht nur das allgemeine Lohnrecht beherrschen – sondern auch die speziellen Regelungen des Dachdeckergewerbes: Tarifvertrag Dachdecker, die SOKA-DACH als zuständige Sozialkasse, Urlaubs- und Lohnausgleich, Zusatzversorgung und das Saison-Kurzarbeitergeld. Das bindet Ressourcen, die im operativen Betrieb fehlen. Lohnhelden ist spezialisiert auf die Baulohnabrechnung – auch für Dachdeckerbetriebe. Unser Team kennt die tariflichen Besonderheiten, rechnet termingerecht ab und meldet fristgerecht an alle zuständigen Kassen und Behörden. Sie konzentrieren sich aufs Dach – wir erledigen die Abrechnung.
Die Lohnabrechnung für Dachdecker unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der normalen Gehaltsabrechnung. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder und Ärger mit der Sozialkasse. Die besonderen Anforderungen im Überblick:
Erstens: der Tarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk (TV Dachdecker). Er regelt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche, Zuschläge und Sonderzahlungen. Diese müssen korrekt in der monatlichen Abrechnung abgebildet werden – sonst drohen tarifvertragliche Nachzahlungspflichten.
Zweitens: die SOKA-DACH. Anders als viele andere Baugewerke sind Dachdecker nicht bei der SOKA-Bau, sondern bei der Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH) gemeldet. Die SOKA-DACH ist die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk. Monatliche Meldungen und Beitragszahlungen müssen termingerecht und korrekt erfolgen.
Drittens: das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG). Auch im Dachdeckerhandwerk gilt die Schlechtwetterregelung. S-KUG muss beim Arbeitsamt beantragt und korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden – ein Bereich, in dem viele Betriebe Unterstützung benötigen.
Viertens: Zusatzversorgung und Berufsgenossenschaft. Die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse sowie die BG-Meldung (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) müssen regelmäßig und korrekt abgeführt werden.
All das übernimmt Lohnhelden vollständig – damit Sie keinen dieser Punkte selbst überwachen müssen.
Die SOKA-DACH ist die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks. Sie ist zuständig für:
Jeder Dachdeckerbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, monatlich Meldungen an die SOKA-DACH zu übermitteln und Beiträge abzuführen. Die Beitragssätze werden regelmäßig angepasst und sind je nach Beschäftigungsart und Lohngruppe unterschiedlich. Fehler oder Verspätungen können Nachforderungen und Zinsen zur Folge haben.
Lohnhelden kennt alle aktuellen Beitragssätze und Meldefristen der SOKA-DACH und stellt sicher, dass Ihr Betrieb stets fristgerecht und korrekt gemeldet ist. Wir erledigen das vollständig digital – ohne Papierkram und ohne zeitraubende Kommunikation mit der Sozialkasse.
Wichtiger Hinweis für die Abgrenzung: Dachdecker sind in der Regel nicht bei der SOKA-Bau (die für das allgemeine Baugewerbe zuständig ist), sondern bei der SOKA-DACH gemeldet. Wenn Ihr Betrieb sowohl Dachdeckerarbeiten als auch andere Bauarbeiten ausführt, kommt es auf den überwiegenden Tätigkeitsschwerpunkt an. Lohnhelden prüft das für Sie und stellt die korrekte Zuordnung sicher.
Überlassen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung erfahrenen Spezialisten. Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.
Wenn Sie Lohnhelden mit der Baulohnabrechnung Ihres Dachdeckerbetriebs beauftragen, übernehmen wir vollständig:
Besonderheit Dachdecker: Unser Team ist mit dem Tarifvertrag Dachdecker, den aktuellen Mindestlohntabellen und den Meldefristen der SOKA-DACH vertraut. Wir halten uns kontinuierlich über Änderungen auf dem Laufenden – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Der Tarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk legt bundesweit geltende Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Zuschlagsregelungen fest. Er wird zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und der IG BAU ausgehandelt und regelmäßig angepasst.
Wesentliche Regelungen des TV Dachdecker:
Lohnhelden hält alle Abrechnungen stets auf dem aktuellen Stand des Tarifvertrags. Wenn der TV Dachdecker angepasst wird, aktualisieren wir automatisch Ihre Abrechnungsparameter – ohne dass Sie selbst tätig werden müssen.
Lohnhelden berechnet für Dachdeckerbetriebe denselben transparenten Festpreis wie für alle anderen Branchen – inklusive aller Baulohn-Spezifika:
Transparente Festpreise für Baulohn
19,90 €/MA bis 20 MA | 19,50 €/MA bis 30 MA | 18,90 €/MA bis 40 MA | 17,90 €/MA ab 41 MA – zzgl. 30 € Firmenpauschale/Monat. Beispiele: 10 MA = 229 €, 20 MA = 428 €, 40 MA = 786 €/Monat. SOKA-DACH-Meldungen und S-KUG inklusive – monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr.
Sie sparen bis zu 90 % gegenüber einem eigenen Buchhalter – und erhalten dabei vollständigen Baulohn-Expertise Service inklusive aller SOKA-DACH-Meldungen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot bei besonders großen Belegschaften oder Sonderkonstellationen.
In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Fehler bei der Lohnabrechnung für Dachdeckerbetriebe. Die meisten entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Regelungen komplex sind und sich häufig ändern:
Lohnhelden hat diese Fehlerquellen systematisch eliminiert. Unser Prozess ist so aufgebaut, dass bekannte Fallstricke automatisch erkannt und vermieden werden.
AB 8,90€ PRO ABRECHNUNGSFALL
Jeder Mitarbeiter erhält von uns seinen eigenen Downloadlink und kann die Gehaltsabrechnungen selbst herunterladen. Es spart Ihnen Portokosten oder Zeitaufwand für die Verteilung der Gehaltsabrechnungen durch die Hauspost.
Inkl. aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen, An- und Abmeldungen sowie den standardmäßigen Auswertungen und Dokumente (*Sehen Sie unsere detailierte Leistungsbeschreibung in Ihrem Angebot).
Dokumente per Brief an Ihre Mitarbeiter.
Zugriff auf Ihre gesamte Datenbank zur Erstellung individueller Reportings.
Wir wissen: Der Schritt zum neuen Lohnabrechner klingt aufwendig. Deshalb haben wir den Onboarding-Prozess für Dachdeckerbetriebe so einfach wie möglich gestaltet:
Woche 1 – Erstgespräch und Analyse: Wir erfassen Ihren Betrieb, die Anzahl der gewerblichen und angestellten Mitarbeitenden, die aktuelle Sozialkassen-Zuordnung und etwaige Besonderheiten. Das dauert ca. 30–45 Minuten.
Woche 2–3 – Datenübergabe: Wir fordern alle Stammdaten und laufenden Lohnkonten beim bisherigen Anbieter an und übernehmen die Daten in unser System. Bei einem Jahreswechsel-Start erhalten wir auch die kompletten Jahresdaten.
Woche 3–4 – Probeabrechnung: Bevor die erste echte Abrechnung erfolgt, führen wir eine Probeabrechnung für einen repräsentativen Mitarbeiter durch. Sie prüfen das Ergebnis und geben grünes Licht.
Ab Monat 1 – Regulärer Betrieb: Ab jetzt erhalten Sie jeden Monat pünktlich die vollständigen Abrechnungen – inklusive SOKA-DACH-Meldungen, SV-Meldungen und Lohnsteuer-Anmeldung.
Für Dachdeckerbetriebe mit saisonalen Schwankungen (besonders aktive Sommermonate, Schlechtwetterperioden im Winter) haben wir spezielle Workflows für die S-KUG-Abrechnung entwickelt, die den Aufwand für Sie auf ein Minimum reduzieren.
In Gesprächen mit neuen Kunden hören wir oft: "Wir haben das seit Jahren selbst gemacht und gedacht, es geht nicht anders." Oder: "Unser Steuerberater macht das mit, aber wir merken, dass er sich nicht wirklich auskennt."
Drei häufige Gründe, warum der Schritt zum spezialisierten Dienstleister lange aufgeschoben wird:
Unsere Empfehlung: Machen Sie die Rechnung einmal ehrlich. Was kostet Ihre aktuelle Lösung – in Euro, in Zeit und in Risiko? Und was würde es kosten, das an Spezialisten abzugeben? In den meisten Fällen ist die Antwort eindeutig.
Lohnhelden betreut Dachdeckerbetriebe unterschiedlicher Größe – vom Zwei-Mann-Betrieb bis zum mittelgroßen Unternehmen mit 35 gewerblichen Mitarbeitenden. Einige typische Rückmeldungen aus der Praxis:
"Wir haben jahrelang versucht, SOKA-DACH-Meldungen selbst zu machen – mit wechselndem Erfolg. Seit wir Lohnhelden nutzen, passiert das einfach. Wir müssen nicht mehr daran denken." – Dachdeckermeister, Nordrhein-Westfalen
"Unser Steuerberater hat uns immer auf den nächsten Monat vertröstet. Bei Lohnhelden sind die Abrechnungen jeden Monat am selben Tag fertig." – Betriebsinhaber, Bayern
"Die S-KUG-Abrechnung war immer der stressigste Teil. Lohnhelden übernimmt das komplett – wir müssen nur die Stunden liefern." – Betriebsleiterin, Sachsen
Diese Erfahrungen zeigen: Der größte Vorteil ist oft nicht das Geld, sondern die Entlastung. Lohnabrechnung ist eine Daueraufgabe, die Konzentrationsleistung erfordert. Wenn diese Aufgabe wegfällt, gewinnen Sie Zeit und mentale Kapazität für Ihr eigentliches Geschäft zurück.
Die SOKA-DACH erhebt von jedem Dachdeckerbetrieb monatliche Beiträge. Diese setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Mitarbeiterkategorie und Beschäftigungsart unterschiedlich berechnet werden.
Urlaubskassen-Beitrag: Der Arbeitgeber meldet monatlich die Bruttolöhne aller gewerblichen Mitarbeitenden und zahlt einen prozentualen Beitrag an die SOKA-DACH. Aus diesem Beitrag finanziert die SOKA-DACH die Urlaubsvergütung, die direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt das Urlaubsgeld nicht separat aus – das übernimmt die Sozialkasse.
Zusatzversorgungskasse: Neben dem Urlaubskassen-Beitrag wird ein ZVK-Beitrag erhoben, der für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeitenden vorgesehen ist. Beide Beiträge zusammen machen einen erheblichen Teil des Lohnnebenkostenanteils aus.
Meldefrist: Die Meldung muss bis zum 15. des Folgemonats bei der SOKA-DACH eingehen. Wer diese Frist versäumt, erhält zunächst eine Mahnung – bei wiederholter Verspätung können Vertragsstrafen verhängt werden. Lohnhelden sendet alle Meldungen automatisch und pünktlich – ohne dass Sie selbst an Fristen denken müssen.
Wichtig: Die Beitragssätze werden regelmäßig überprüft und gelegentlich angepasst. Lohnhelden hält alle Sätze automatisch aktuell. Ein weiteres Risiko für Betriebe, die selbst abrechnen: Sie müssen aktiv auf Änderungen achten – und verpassen dabei leicht eine Anpassung.
Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) ist eine der wichtigsten Subventionen für das Dachdeckerhandwerk – und gleichzeitig eine der am häufigsten falsch oder gar nicht genutzten. Viele Betriebe lassen jedes Jahr Geld liegen, weil sie den Prozess nicht kennen oder die Beantragung zu aufwendig finden.
Was ist S-KUG? Wenn im Winter oder bei Schlechtwetter keine Arbeit möglich ist, können Dachdeckerbetriebe das Saison-Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur zahlt dann einen Teil des entgangenen Lohns direkt an die Arbeitnehmer aus – das entlastet den Betrieb erheblich. Gleichzeitig müssen keine Mitarbeitenden entlassen werden.
Voraussetzungen für S-KUG: Der Betrieb muss dem Dachdeckerhandwerk angehören und in der Schlechtwetterzeit einen witterungsbedingten Arbeitsausfall haben. Der Ausfall muss mindestens 10 % der monatlichen Arbeitszeit betragen und auf Witterungseinflüsse zurückzuführen sein. Ein schriftlicher Anzeige bei der Agentur für Arbeit ist erforderlich.
So läuft die Beantragung ab: Zuerst muss der Betrieb eine Anzeige über drohenden Arbeitsausfall stellen. Dann erfasst Lohnhelden monatlich die ausgefallenen Stunden pro Mitarbeiter. Daraus berechnen wir den S-KUG-Antrag und reichen ihn fristgerecht bei der Agentur für Arbeit ein. Die Erstattung erfolgt direkt an den Arbeitgeber.
Ein konkretes Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb mit 8 gewerblichen Mitarbeitenden, die im Januar wegen Frost und Schnee 40 Stunden weniger arbeiten können, hat Anspruch auf S-KUG für diese ausgefallenen Stunden. Lohnhelden berechnet den Antrag, erstellt alle notwendigen Unterlagen und reicht alles ein. Der Betrieb erhält die Erstattung, ohne selbst tätig werden zu müssen.
Das Dachdeckerhandwerk ist im Wandel – und diese Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung. Wer nicht auf dem aktuellen Stand ist, riskiert Fehler, die teuer werden können.
Tariferhöhungen 2025/2026: Die Gewerkschaft IG BAU verhandelt regelmäßig mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks über Lohnanpassungen. Die Erhöhungen der letzten Jahre waren erheblich – die Stundenlöhne für Dachdeckergesellen sind seit 2020 um über 15 % gestiegen. Diese Anpassungen müssen in der Abrechnung termingerecht umgesetzt werden. Lohnhelden aktualisiert alle Parameter automatisch zum Gültigkeitsdatum.
Digitalisierung der SOKA-DACH-Meldungen: Die SOKA-DACH hat ihre digitalen Meldeprozesse in den letzten Jahren erheblich ausgebaut. Betriebe, die noch auf manuelle Eingaben setzen, haben einen erheblichen Mehraufwand. Lohnhelden ist direkt digital an die SOKA-DACH angebunden – Meldungen erfolgen vollautomatisch ohne manuelle Eingabe.
Mindestlohn-Entwicklung: Neben dem tarifvertraglichen Mindestlohn hat auch der gesetzliche Mindestlohn in den letzten Jahren mehrfach Anpassungen erfahren. Für das Dachdeckerhandwerk gilt der höhere Wert – also immer der tarifliche Mindestlohn. Lohnhelden stellt sicher, dass kein Mitarbeitender unter dem geltenden Mindestlohn abgerechnet wird.
Neue Meldepflichten und Bürokratieabbau: Gleichzeitig hat der Gesetzgeber neue Meldepflichten eingeführt und bestehende verändert. Ein Beispiel: Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat die Prozesse bei Krankmeldungen verändert. Lohnhelden implementiert alle gesetzlichen Änderungen automatisch – Sie müssen keine eigene Recherche betreiben.
Bevor Sie entscheiden, ob Sie die Abrechnung in externe Hände geben, lohnt sich eine ehrliche Selbstprüfung. Gehen Sie diese Punkte durch – und prüfen Sie, ob Sie alle Fragen mit Sicherheit bejahen können:
Wenn Sie auch nur einen dieser Punkte nicht mit Sicherheit bejahen können – dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das zu ändern. Eine kostenlose Erstberatung bei Lohnhelden deckt auf, wo konkrete Lücken bestehen und was das mittelfristig kosten könnte. Ohne Verpflichtung, ohne Risiko.
Die Spezialisierung auf Baulohn ist kein Marketingversprechen – sie hat konkrete, messbare Vorteile für Dachdeckerbetriebe. Allgemeine Lohnbüros und Steuerberater bieten Lohnabrechnung als Nebenleistung an. Lohnhelden ist ausschließlich auf Lohnabrechnung im Baugewerbe und Handwerk spezialisiert. Das bedeutet: tieferes Wissen, schnellere Reaktion auf Tarifänderungen, bewährtere Prozesse für SOKA-Meldungen.
In der Praxis zeigt sich das vor allem bei Sonderfällen: Ein neuer Mitarbeiter mit komplexem Vorjahresverlauf, eine Kündigung mit Urlaubsabgeltung über die SOKA-DACH, ein S-KUG-Monat mit unklarer Wettersituation – diese Fälle sind für generelle Anbieter zeitaufwendig und fehleranfällig. Für Lohnhelden sind sie Alltag.
Der langfristige Vorteil: Mit einem spezialisierten Anbieter können Sie sicher sein, dass auch zukünftige Änderungen – neue Tarifverträge, neue Sozialkassen-Regelungen, neue gesetzliche Pflichten – automatisch und korrekt umgesetzt werden. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, informiert zu bleiben.
Sie führen einen Dachdeckerbetrieb und wollen sicherstellen, dass Ihre Lohnabrechnung korrekt, vollständig und fristgerecht ist? Dann kontaktieren Sie uns noch heute. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation, erklären Ihnen konkret, was wir für Ihren Betrieb übernehmen würden, und nennen Ihnen einen transparenten Festpreis.
Viele unserer Dachdeckerkunden sagen im Rückblick: Der größte Vorteil war nicht die Kostenersparnis – es war die Gewissheit, dass alles stimmt. Keine Fragen mehr zur SOKA-DACH, keine Sorgen vor der nächsten Betriebsprüfung, kein manuelles Nachrechnen von Tariftabellen. Einfach: erledigt.
Starten Sie jetzt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir antworten innerhalb von 24 Stunden. Für Neukunden aus dem Dachdeckerhandwerk ist das Erstgespräch selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Wir sorgen für korrekte Abrechnungen, termingerechte Meldungen und maximale Entlastung für Ihr Unternehmen.
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0541 9393 99 90
FAQ
Dachdecker sind in der Regel bei der SOKA-DACH (Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks) gemeldet – nicht bei der SOKA-Bau, die für das allgemeine Baugewerbe zuständig ist. Die SOKA-DACH übernimmt Urlaubs- und Zusatzversorgungskassenaufgaben für Dachdeckerbetriebe. Wenn Ihr Betrieb gemischte Tätigkeiten ausführt, kommt es auf den Schwerpunkt an. Lohnhelden prüft die korrekte Zuordnung für Sie.
Ja. Die Abrechnung des Saison-Kurzarbeitergelds gehört zum Vollservice von Lohnhelden. Wir erfassen die Ausfallstunden, erstellen die notwendigen Unterlagen für die Bundesagentur für Arbeit und rechnen S-KUG korrekt in der monatlichen Lohnabrechnung ab. Sie müssen sich nicht mit den komplexen Antragsverfahren und Fristen befassen.
Ein Wechsel ist in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen möglich. Lohnhelden koordiniert die Datenübergabe vom alten Anbieter, führt eine Probeabrechnung durch und startet den regulären Betrieb ab dem vereinbarten Termin. Der ideale Zeitpunkt für einen Wechsel ist der Jahresbeginn oder ein Quartalsbeginn – aber auch unterjährige Wechsel sind problemlos möglich.